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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Bewegliches Privatvermögen

Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen

Vermögensverwaltung durch Dritte

Vermögensverwaltung

Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten

Abzugsfähig sind Vermögensverwaltungskosten unter anderem für:

  • die Aufbewahrung von Vermögensgegenständen (Wertpapiere, Wertsachen, Wertschriften) in offenen Depots oder Schrankfächern (Depot-, Schrankfach-, Safegebühren);
  • die Inkassokosten und Transferspesen, welche der Einforderung und Sicherung von Guthaben, Zinsen, Beteiligungserträgen und Gewinnanteilen dienen (z.B. Couponeinlösung in Fremdwährung);
  • die Vermögensverwaltung von Behörden und Willensvollstreckern im Rahmen der blossen Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten;
  • Gerichte und Anwälte zur Sicherung oder Einforderung von Vermögen, welches ein steuerbares Einkommen abwerfen kann;
  • Kosten (inkl. Gerichte und Anwälte) im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von beweglichem Vermögen, soweit es ein steuerbares Einkommen abwerfen kann oder der Sicherung des beweglichen Vermögens dient;
  • die Bankspesen im Zusammenhang mit der Erstellung des Depotverzeichnisses zu Steuerzwecken;
  • die Bankspesen im Zusammenhang mit den Rückforderung- und Anrechnungsanträge für ausländische Quellensteuern;
  • die Auslieferung von Wertschriften;
  • die Kommissionen auf in- und ausländischen Treuhandanlagen (da dadurch ein höheres steuerbares Einkommen erzielt werden kann).

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