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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Private Schuldzinsen

Dauernde Lasten und Leibrenten

Abzug von Unterhaltsbeiträgen

Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)

Beiträge an die anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien

Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten

Abzug von behinderungsbedingten Kosten

Zuwendungen an politische Parteien

Kinderdrittbetreuungskostenabzug

Allgemeines

Voraussetzungen allgemein

Grund der Drittbetreuung

Anspruchsberechtigungen (Grundsätze)

Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)
Gemeinsame Besteuerung der Eltern
Getrennte Besteuerung der Eltern (Gemeinsamer Haushalt)

Getrennte Besteuerung der Eltern (zwei Haushalte)

Bei getrennten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern kann grundsätzlich derjenige Elternteil, welcher mit dem Kind zusammenlebt und einer Erwerbstätigkeit nachgeht, erwerbsunfähig und gleichzeitig betreuungsunfähig ist oder sich in Ausbildung befindet, die Kinderdrittbetreuungskosten in Abzug bringen.

Befindet sich das Kind in alternierender Obhut, kann jeder Elternteil maximal die Hälfte des gesetzlichen Höchstbetrages der nachgewiesenen Kosten für die Kinderdrittbetreuung in Abzug bringen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Eltern eine andere Aufteilung beantragen, begründen und nachweisen.

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