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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Private Schuldzinsen

Dauernde Lasten und Leibrenten

Abzug von Unterhaltsbeiträgen

Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)

Beiträge an die anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien

Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten

Abzug von behinderungsbedingten Kosten

Zuwendungen an politische Parteien

Kinderdrittbetreuungskostenabzug

Allgemeines

Voraussetzungen allgemein

Grund der Drittbetreuung

Anspruchsberechtigungen (Grundsätze)

Abzugsfähige Kosten (Grundsätze)

Nachweispflicht

Der Nachweis, dass der Abzug der Drittbetreuungskosten berechtigt ist, obliegt der steuerpflichtigen Person. Sie hat in der Steuererklärung im Formular Kinderdrittbetreuungskosten (Formular KDBK) die betreuenden Personen oder Institutionen als Rechnungssteller (bzw. Empfänger der Vergütungen) und die entsprechenden bezahlten Kosten aufzuführen. Die Kinderdrittbetreuungskosten sind mit Belegen nachzuweisen (z.B. Quittungen, Rechnungen, Lohnausweise).

Die Steuerpflichtigen haben zudem den Grund für die Drittbetreuung der Kinder anzugeben und nachzuweisen (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Erwerbsunfähigkeit, vgl. Ziffer. 19.10.3).

Kinderdrittbetreuungskosten gelten als Aufwendungen im Privatbereich der steuerpflichtigen Person. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit der Eltern sind sie auf das Privatkonto zu verbuchen und nicht der Geschäftsbuchhaltung zu belasten. Auch bei den selbständig Erwerbstätigen sind die Kosten sowie die Empfänger separat auszuweisen und zu belegen.

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