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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Private Schuldzinsen

Grundsätzliches zu Schuldzinsen

Kosten ohne Schuldzinsencharakter

Baukreditzinsen

Baurechtzinsen

Beschränkung des privaten Schuldzinsabzuges

Schuldzinsen und spezielle Hypothekenformen

Zinsstufen-Hypothek

Um die Höhe der Wohnkosten in neu erstellen Bauten während der ersten Jahre zu reduzieren, haben Banken ein Finanzmodell entwickelt, das als Zinsstufen-Hypothek bezeichnet wird. Bei dieser Hypothek muss in den ersten Jahren ihrer Laufzeit nur ein Teil des Zinses tatsächlich bezahlt werden. Der Rest wird durch entsprechende Erhöhung auf der Hypothekarschuld umgelagert. Die bezahlten wie auch die zur Hypothekarschuld geschlagenen Zinsen stellen abzugsfähige Schuldzinsen dar. Die Hypothekarschuld wird um die nicht bezahlten, aber zur Schuld geschlagenen Zinsen erhöht.

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