Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Private Schuldzinsen
Grundsätzliches zu Schuldzinsen
Kosten ohne Schuldzinsencharakter
Baukreditzinsen
Baurechtzinsen
Beschränkung des privaten Schuldzinsabzuges
Schuldzinsen und spezielle Hypothekenformen
Zinsstufen-Hypothek
Um die Höhe der Wohnkosten in neu erstellen Bauten während der ersten Jahre zu reduzieren, haben Banken ein Finanzmodell entwickelt, das als Zinsstufen-Hypothek bezeichnet wird. Bei dieser Hypothek muss in den ersten Jahren ihrer Laufzeit nur ein Teil des Zinses tatsächlich bezahlt werden. Der Rest wird durch entsprechende Erhöhung auf der Hypothekarschuld umgelagert. Die bezahlten wie auch die zur Hypothekarschuld geschlagenen Zinsen stellen abzugsfähige Schuldzinsen dar. Die Hypothekarschuld wird um die nicht bezahlten, aber zur Schuld geschlagenen Zinsen erhöht.