Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Bei interkantonalen Sachverhalten sind zuerst jeweils die Haupt- und Nebensteuerdomizile zu bestimmen. Dabei befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer steuerpflichtigen Person dort, wo ihre unbeschränkte Steuerpflicht besteht infolge Wohnsitz oder Aufenthalt. Nebensteuerdomizile (Liegenschaftsort, Geschäftsort und Betriebsstätte) werden durch eine wirtschaftliche Zugehörigkeit (beschränkte Steuerpflicht) zu anderen Kantonen begründet. Anschliessend ist eine Zuteilung der Steuerobjekte auf die einzelnen Kantone gemäss den geltenden Zuteilungsnormen vorzunehmen. Die Steuerausscheidungsnormen geben dann Auskunft darüber, wie die Verteilung im Einzelnen vorzunehmen ist.
Änderungen von Nebensteuerdomizilen, sei es durch Begründung, Aufhebung oder wesentliche strukturelle Änderung, werden nachfolgend nicht berücksichtigt.