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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Bei interkantonalen Sachverhalten sind zuerst jeweils die Haupt- und Nebensteuerdomizile zu bestimmen. Dabei befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer steuerpflichtigen Person dort, wo ihre unbeschränkte Steuerpflicht besteht infolge Wohnsitz oder Aufenthalt. Nebensteuerdomizile (Liegenschaftsort, Geschäftsort und Betriebsstätte) werden durch eine wirtschaftliche Zugehörigkeit (beschränkte Steuerpflicht) zu anderen Kantonen begründet. Anschliessend ist eine Zuteilung der Steuerobjekte auf die einzelnen Kantone gemäss den geltenden Zuteilungsnormen vorzunehmen. Die Steuerausscheidungsnormen geben dann Auskunft darüber, wie die Verteilung im Einzelnen vorzunehmen ist.

Änderungen von Nebensteuerdomizilen, sei es durch Begründung, Aufhebung oder wesentliche strukturelle Änderung, werden nachfolgend nicht berücksichtigt.

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