Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen
Grundsätzliches zu Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben
Ausscheidungsnormen bei interkantonalen Unternehmungen
Steuerausscheidungsnormen bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Allgemeines zu Steuerausscheidungsnormen bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Aufteilung des Sondervermögens
Das Sondervermögen und -einkommen ist gemäss den Regeln für interkantonale Unternehmungen und Unternehmungsliegenschaften auf den Geschäftsort, deren Betriebstätten und Liegenschaftsorte aufzuteilen. Die Geschäftsaktiven ausserhalb des Sitzkantons werden nach den allgemeinen Regeln über die Zuweisung der Aktiven interkantonalen Unternehmungen verlegt. Die Passiven werden proportional nach den Aktiven verteilt. Danach erfolgt die Aufteilung des Vermögens der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft anteilsmässig auf die verschiedenen Steuerdomiziele der Gesellschaft.
Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird netto in die Steuerausscheidung eingesetzt. Das übrige Vermögen (Privat oder Geschäft) wird bei der Aufteilung der Kollektive- und Kommanditgesellschaft nicht berücksichtigt.