Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/steuerbuch-zug/erlaeuterung-zu-ss-60-geschaeftsmaessig-begruendeter-aufwand https://www.zg.ch/logo.png Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand Keine Inhalte vorhanden