Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Erläuterungen zu § 58 - Gewinn

Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns

Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten

Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 59 c - Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Erläuterungen zu § 60 a - Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung

Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge

Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen

Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen

Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen

Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds

Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Erläuterungen zu § 65 - Verluste

Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif

Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen

Erläuterungen zu § 72 - Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen

Allgemeines zum steuerbaren Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaftenund kommerziell tätigen Stiftungen

Ermässigungen

Eigenkapital, das auf Beteiligungsrechte nach § 67 und auf Rechte nach § 59a (Patente und vergleichbare Rechte) sowie auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, wird mit 2 % in die Bemessung einbezogen. Bei der Berechnung sind die Gewinnsteuerwerte zu verwenden.

Beispiel:

Bild Legende:

Steuerneutral aufgedeckte stille Reserven aufgrund eines Statuswechsels werden nicht gemäss obiger Berechnung berücksichtigt. Zwar werden diese stillen Reserven ebenfalls zu 98 % ermässigt, jedoch kann eine Berücksichtigung gemäss obiger Berechnung zu einer Verwässerung der Ermässigung führen. Folglich ist der Bestand der stillen Reserven am Jahresende mit 2 % (=100 % - 98 %) zu multiplizieren und zum steuerbaren Eigenkapital zu addieren.

Ein allfällig vorhandenes verdecktes Eigenkapital wird vor den Ermässigungen berechnet und berücksichtigt. Dadurch wird erreicht, dass auch verdecktes Eigenkapital ermässigungswürdig ist.

Beispiel:

1. Ausgangslage
Ermässigungswürdige Aktiven in % der Bilanzsumme:70 %
Stille Reserven aufgrund Statuswechsel (100 %)1'000'000
Eigenkapital gemäss Jahresrechnung100'000
Bilanzsumme2'100'000
2. Ermittlung verdecktes Eigenkapital
Zuger Praxis: Mind. 1/7 der Bilanzsumme300'000
3. Ermässigungen aufgrund Aktiven
Steuerbares Kapital nach Ermässigungen300'000
Ermässigung (= 70 %*98 %-205'800
Steuerbares Kapital nach Ermässigungen94'200
4. Berücksichtigung st. Reserven
Steuerbares Kapital nach Ermässigungen94'200
Berücksichtigung st. Reserven (2 %)20'000
Steuerbares Kapital114'200

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch