Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Die Besteuerung von Nutzniessung an Liegenschaften und Wohnrecht bei der Vermögenssteuer

Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Vermögenssteuer)

Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Tokens usw.)

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel bzw. Vermögenswerte. Sie sind im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Bankguthaben, es besteht jedoch kein Anrecht auf Barauszahlung in Schweizer Franken oder in einer traditionellen Fremdwährung. Aktuell existieren etwa 1'000 Kryptowährungen und es kommen laufend neue hinzu. Die bekanntesten und verbreitesten Kryptowährungen sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash.

Kryptowährungen unterliegen gemäss § 38 Abs. 1 StG zum Jahresendkurs zusammen mit den übrigen Vermögenswerten (Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge, Immobilien) der Vermögenssteuer.

Detaillierte Angaben zu Kryptowährungen finden Sie im Merkblatt Steuern für Privatpersonen vom 30. November 2017 auf der Website der Steuerverwaltung unter Kryptowährungen

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch