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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

Dienstaltersgeschenke

Kinder- und Familienzulagen

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Naturaleinkünfte

Lidlohn

Nebenerwerb

Mitarbeiterbeteiligungen

Begriff Mitarbeiterbeteiligungen

Grundlagen der Besteuerung

Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteroptionen

Begriff Mitarbeiteroptionen
Besteuerung bei Zuteilung

Besteuerung bei Ausübung

Im Zeitpunkt der Ausübung werden all jene Optionen besteuert, welche nicht bei Zuteilung besteuert werden. Dies sind namentlich Optionspläne mit folgenden Bedingungen: Laufzeit > 10 Jahre / Veräusserungssperrfrist > 5 Jahre / fehlende oder unzulängliche Bewertungsparameter / individuelle Restriktionen. Ebenfalls bei Ausübung besteuert werden jene Optionen, welche einer Vesting-Periode unterliegen. Als Vesting-Periode wird jener Zeitraum verstanden, während welcher der Mitarbeiter diese «verdienen» muss, bzw. während welcher der Mitarbeiter die ihm zugeteilten Mitarbeiteroptionen im Falle des Eintritts bestimmter vordefinierter Ereignisse bzw. Nichterfüllung bestimmter Bedingungen verlieren kann. Bis nach Ablauf der Vesting-Periode findet somit kein unwiderruflicher Rechtserwerb statt und folglich handelt es sich bei mit Vesting-Klauseln versehenen Optionen um blosse Anwartschaften.

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