Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Dienstaltersgeschenke
Kinder- und Familienzulagen
Einkünfte aus Kinderbetreuung
Naturaleinkünfte
Lidlohn
Nebenerwerb
Mitarbeiterbeteiligungen
Begriff Mitarbeiterbeteiligungen
Grundlagen der Besteuerung
Mitarbeiteraktien
Mitarbeiteroptionen
Begriff Mitarbeiteroptionen
Besteuerung bei Zuteilung
Besteuerung bei Ausübung
Im Zeitpunkt der Ausübung werden all jene Optionen besteuert, welche nicht bei Zuteilung besteuert werden. Dies sind namentlich Optionspläne mit folgenden Bedingungen: Laufzeit > 10 Jahre / Veräusserungssperrfrist > 5 Jahre / fehlende oder unzulängliche Bewertungsparameter / individuelle Restriktionen. Ebenfalls bei Ausübung besteuert werden jene Optionen, welche einer Vesting-Periode unterliegen. Als Vesting-Periode wird jener Zeitraum verstanden, während welcher der Mitarbeiter diese «verdienen» muss, bzw. während welcher der Mitarbeiter die ihm zugeteilten Mitarbeiteroptionen im Falle des Eintritts bestimmter vordefinierter Ereignisse bzw. Nichterfüllung bestimmter Bedingungen verlieren kann. Bis nach Ablauf der Vesting-Periode findet somit kein unwiderruflicher Rechtserwerb statt und folglich handelt es sich bei mit Vesting-Klauseln versehenen Optionen um blosse Anwartschaften.