Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Dienstaltersgeschenke
Kinder- und Familienzulagen
Einkünfte aus Kinderbetreuung
Naturaleinkünfte
Allgemeines zu den Naturaleinkünften
Erhalten steuerpflichtige Personen von ihrer Arbeitgeberfirma Naturalleistungen zu einem tieferen Kaufpreis, so ist die Differenz zwischen Marktpreis und Kaufpreis als zusätzliche geldwerte Leistung zum ausgewiesenen Lohn hinzuzurechnen.
Analog der Regelung bei der AHV werden nur Naturalleistungen erfasst, die den Wert von
Fr. 500.– pro Jahr übersteigen.