Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Selbständige Erwerbstätigkeit
Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel
Grundsätzliches zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel
Indizien für gewerbsmässigen Liegenschaftshandel
Häufigkeit der Transaktionen
Auch im vereinzelten Kauf und Verkauf von Liegenschaften kann eine Erwerbstätigkeit erblickt werden, wenn sich der Steuerpflichtige bemüht, in der Art und Weise eines nebenberuflich Selbständigerwerbenden die Entwicklung des Liegenschaftenmarktes zur Gewinnerzielung auszunützen.
Für die Beurteilung der Häufigkeit von An- und Verkäufen sind auch abgeschlossene Geschäfte zu berücksichtigen, die ausserhalb einer Berechnungsperiode liegen. Besonders im Liegenschaftenhandel kommt es vor, dass der Händler Grundstücke über Jahre hinaus behält, bis er sie mit Gewinn verkaufen kann. Die Zeit, die zwischen einzelnen Handlungsabläufen verstreicht, spielt keine wesentliche Rolle. Wäre die Steuer nur geschuldet, wenn eine bestimmte Besitzdauer überschritten wird, hätte es der Händler in der Hand, durch Zuwarten Berufseinkünfte der Besteuerung zu entziehen.