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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge

AHV-Renten

Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten

Besteuerung von Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG)

Besteuerung von Leistungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

Zur Förderung der individuellen Vorsorge hat das Bundesgesetz vom 22. März 1985 dem privaten Sparen der gebundenen Selbstvorsorge steuerliche Vergünstigungen eingeräumt. Die Einzelheiten sind in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für die Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) vom 13. November 1985 geregelt.

Vorsorgeverträge für anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge können nur von Personen abgeschlossen werden, deren Erwerbseinkommen in der Schweiz der AHV/IV-Pflicht unterstellt ist und in der Schweiz der Einkommenssteuer unterliegt.

Da die Beträge an die gebundene Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, unterliegen die Leistungen aus dieser Vorsorgeform der Einkommenssteuer.

 

Tabelle: Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer
Renten
Renten Steuerbar zu 100 %
(§ 21 Abs. 1 StG)
Steuerbar zu 100 %
(§ 22 Abs. 1 DBG)
Kapitalleistungen
Alters-/Hinterlassenenleistungen
Wohneigentumsförderung WEF
Steuerbar zu 100 %
(§§ 21 Abs. 1 + 37 StG)
Steuerbar zu 100 %
(Art. 22 Abs. 1 + 38 DBG)
Verpfändung Steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung Steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung

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