Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge
AHV-Renten
Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Besteuerung von Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG)
Besteuerung von Leistungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
Zur Förderung der individuellen Vorsorge hat das Bundesgesetz vom 22. März 1985 dem privaten Sparen der gebundenen Selbstvorsorge steuerliche Vergünstigungen eingeräumt. Die Einzelheiten sind in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für die Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) vom 13. November 1985 geregelt.
Vorsorgeverträge für anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge können nur von Personen abgeschlossen werden, deren Erwerbseinkommen in der Schweiz der AHV/IV-Pflicht unterstellt ist und in der Schweiz der Einkommenssteuer unterliegt.
Da die Beträge an die gebundene Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, unterliegen die Leistungen aus dieser Vorsorgeform der Einkommenssteuer.
Tabelle: Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) | ||
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Art und Form der Leistungen | Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
Renten | ||
Renten | Steuerbar zu 100 % (§ 21 Abs. 1 StG) |
Steuerbar zu 100 % (§ 22 Abs. 1 DBG) |
Kapitalleistungen | ||
Alters-/Hinterlassenenleistungen Wohneigentumsförderung WEF |
Steuerbar zu 100 % (§§ 21 Abs. 1 + 37 StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 22 Abs. 1 + 38 DBG) |
Verpfändung | Steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung | Steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung |