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29.03.2023

Anpassung Beiträge Energieförderprogramm

29.03.2023
Mitteilung vom 29. März 2023

Mitteilung vom 29. März 2023

Die Gemeinde Hünenberg fördert gemäss Energiereglement u.a. die Nutzung von erneuerbaren Energien mittels Beiträgen. Die Höhe der Beiträge ist in der Energieverordnung geregelt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 102 Anträge über eine Fördersumme von CHF 390'000.— eingereicht. Anspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen besteht gemäss Energiereglement nur im Rahmen der vorhandenen Mittel. Obwohl die finanziellen Mittel auf das Jahr 2022 auf rund CHF 200'000.— verdoppelt wurden, konnten ab Ende März 2022 keine Beiträge mehr ausgerichtet werden und es musste eine Warteliste geführt werden. Auf dieser befanden sich Ende 2022 genau 80 Gesuche. Für das Jahr 2023 stehen dem Energie-förderprogramm wieder CHF 200'000.— zur Verfügung. Die Beiträge gemäss Warteliste belaufen sich jedoch, gerechnet mit den Fördertarifen 2022, auf rund CHF 312'000.—. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Förderbeiträge angemessen zu reduzieren. Damit können nun alle sich auf der Warteliste 2022 befindlichen Gesuche behandelt und die Beiträge ausbezahlt werden. Allerdings muss für die im Jahr 2023 eingereichten Gesuche bereits wieder eine Warteliste geführt werden. Die neuen Tarife sind in der Energieverordnung aufgeführt, die auf der gemeindlichen Website aufgeschaltet ist. Mit der geplanten Einführung eines Umweltreglements soll das Energieförderprogramm auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Vorgesehen ist der Erlass dieses Reglements an der Einwohnergemeindeversammlung vom Dezember 2023.

Gemeinderat Hünenberg

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