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03.12.2025

Aufhebung der Vorurne

03.12.2025
Mitteilung vom 3. Dezember 2025

Mitteilung vom 3. Dezember 2025

Ab 2026 können die Hünenberger Stimmberechtigten gewohnt brieflich oder am Abstimmungssonntag an der Haupturne abstimmen. Die wenig genutzte Möglichkeit, an der Vorurne abzustimmen, entfällt jedoch. Dies betrifft erstmals die Abstimmung vom 8. März 2026.

Die Hünenberger Stimmberechtigten stimmten in den vergangenen Jahren zu 99,5 % brieflich ab. Wenige Stimmberechtigte nutzten am Abstimmungssonntag die Haupturne und noch weniger die Vorurne. Die Zahlen verdeutlichen, dass das Angebot der Vorurne nur noch den Bedürfnissen einer sehr kleinen Minderheit der Stimmberechtigten entspricht und daher nicht mehr zeitgemäss ist.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Vorurne im Jahr 2026 nicht mehr anzubieten. Die Gemeinden sind gemäss der Teilrevision des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG) ab 2026 auch nicht mehr dazu verpflichtet. Die einzelnen Stimmberechtigten, welche jeweils die Vorurne genutzt haben, werden gebeten, ihre Stimme künftig brieflich oder an der Haupturne am Abstimmungssonntag abzugeben.

Die Vorurne fand in Hünenberg bisher jeweils vor dem Abstimmungssonntag am Donnerstag, von 16.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag, von 11.00 bis 12.00 Uhr statt. Ab dem neuen Jahr entfällt nun diese Möglichkeit.

Gemeinderat Hünenberg

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