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20.09.2023

Öffentliche Auflage Bebauungsplans «Lindenbergstrasse 2»

20.09.2023
Mitteilung vom 20. September 2023

Mitteilung vom 20. September 2023

Der einfache Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» wird von Donnerstag, 21. September 2023 bis Freitag, 20. Oktober 2023 öffentlich aufgelegt.

Bild Legende:
Visualisierung (Quelle: schriber schiess architekten gmbh und OVA studio GmbH)

Mit dem einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» plant die Grundeigentümerschaft ein Mehrfamilienhaus auf den beiden GS-Nrn. 551 und 1577. Der Bebauungsplan bezweckt eine gute architektonische Gestaltung des Gebäudes und der Umgebung. Die nachhaltige Bauweise und die gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild ist wegweisend für das Projekt. Weil der vorliegende Bebauungsplan städtebauliche und architektonische Vorzüge aufweist, darf von der Regelbauweise abgewichen werden. Bei dem einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» wird die maximale Erhöhung von 20 % des Nutzungsmasses sowie das zusätzliche Vollgeschoss geltend gemacht.

Gestützt auf § 38 Abs. 1 und § 47a Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) wird der einfache Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 21. September 2023 bis Freitag, 20. Oktober 2023 während den ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr) im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar: www.huenenberg.ch > Bau und Planung > Aktuelle Projekte.

Gemäss § 38 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, 6331 Hünenberg, schriftlich Einsprachen gegen den einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» erhoben werden. Die Berechtigung für Einsprachen ist beschränkt. Nur Personen, welche von den Plänen berührt werden und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung haben, dürfen Einsprache erheben. Zudem ist die ganze Bevölkerung im Sinn von Art. 4 Abs. 2 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) berechtigt, bei der Planung mitzuwirken, indem beim Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich Bemerkungen und Vorschläge eingereicht werden können. 

Bei Fragen zum Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» gibt Benjamin Blum, Raumplaner, gerne Auskunft (041 784 44 42, benjamin.blum@huenenberg.ch). 

Gemeinderat Hünenberg

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