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11.06.2025

Öffentliche Auflage der formellen Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli»

11.06.2025
Mitteilung vom 11. Juni 2025

Öffentliche Auflage der formellen Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli»

Die formelle Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» wird von Donnerstag, 12. Juni 2025 bis Freitag, 11. Juli 2025 öffentlich aufgelegt.

Die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, welche am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Zuger Gemeinden bis Ende 2025 zur Anpassung ihrer Bauvorschriften. So wird beispielsweise die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Hünenberg aktualisiert und auf die formalen Vorgaben angepasst werden müssen. Der aktuelle Prozess der formellen Überführung der Bebauungspläne betrifft folgenden Bebauungspläne:

  • Bebauungsplan Schlattwäldli
  • Bebauungsplan Dersbach- Langrüti
  • Bebauungsplan Schürmatt
  • Bebauungsplan Maihölzli

Diese Überführung ist eine rein formelle Pflicht der Gemeinde ohne inhaltliche Anpassung. Die baulichen Möglichkeiten auf den entsprechenden Arealen verändern sich folglich nicht. Dennoch sind die Grundeigentümerschaften innerhalb der jeweiligen Perimeter der Bebauungspläne in diesen Tagen über den Prozess und Ihre Einspracheberechtigung in Kenntnis gesetzt worden.

Gestützt auf § 39 Abs. 3 und § 47a Abs. 1b des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) wird die formelle Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach- Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 12. Juni 2025 bis Freitag, 11. Juli 2025 während den ordentlichen Bürozeiten im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde Hünenberg einsehbar. Link

Gemäss § 39 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, 6331 Hünenberg, schriftlich Einwendungen gegen die formelle Überführung der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» erhoben werden. Die Berechtigung für Einwendungen ist nicht beschränkt.  

Bei Fragen zur Revision der Bebauungspläne «Schlattwäldli», «Dersbach-Langrüti», «Schürmatt» und «Maihölzli» gibt Jean-Claude Wenger, Leiter Bau und Planung, gerne Auskunft (041 784 44 32, jean-claude.wenger@huenenberg.ch).

Gemeinderat Hünenberg

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