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21.02.2024

Öffentliche Auflage der Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen

21.02.2024
Mitteilung vom 21. Februar 2024

Mitteilung vom 21. Februar 2024

Die bisher geltende Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen musste für das Gemeindegebiet Hünenberg aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug angepasst werden. Die angepasste Planungszone, die ein sogenanntes Kaskadenmodell einführt, wird von Donnerstag, 22. Februar 2024 bis Freitag, 22. März 2024 öffentlich aufgelegt.

Der Gemeinderat Hünenberg beabsichtigt im Rahmen der Ortsplanungsrevision ein Kaskadenmodell für Mobilfunkantennen in der Bauordnung einzuführen. Das bedeutet, dass für das Errichten von Mobilfunkantennen Gebiete von unterschiedlicher Prioritätenordnung festgelegt werden. Eine Mobilfunkantenne in einem Gebiet untergeordneter Priorität, z. B. einer Wohnzone, ist demnach nur dann zulässig, wenn diese sich nicht in einem Gebiet übergeordneter Priorität, z. B. Arbeitszone, aufstellen lässt. Um die diesbezügliche Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Planungsorgane zu gewährleisten, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15. Juni 2021 über alle Bauzonen des Gemeindegebiets Hünenberg – mit Ausnahme der reinen Arbeitszonen (AA, AB, AC, AD) – eine entsprechende Planungszone gemäss § 35 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) beschlossen. In dieser Planungszone besteht grundsätzlich ein Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen.

Gegen diese Planungszone wurde eine Beschwerde eingereicht, die der Regierungsrat des Kantons Zug gutgeheissen hat. Eine dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Gemeinderates hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zug mit Urteil vom 12. Dezember 2023 abgewiesen und die Festsetzung der Planungszone zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht bestätigt zwar, dass die gesetzliche Grundlage und das öffentliche Interesse für die Festsetzung einer Planungszone zur Einführung des Kaskadenmodells gegeben sind. Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit kommen Regierungsrat und Verwaltungsgericht jedoch zur Auffassung, dass die Planungszone in räumlicher Hinsicht unverhältnismässig sei. Im Ortsteil Hünenberg See gebe es keine Arbeitszone, weshalb die vom Gemeinderat beschlossene Planungszone zu einem faktischen Bauverbot für Mobilfunkantennen im Ortsteil Hünenberg See führe. Dies sei nicht zulässig. Der Gemeinderat wird deshalb gezwungen, die Planungszone in der Weise anzupassen, dass ansatzweise eine Kaskadenregelung eingeführt wird.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2024 folgende Neuregelung der Planungszone beschlossen:

«Es wird eine Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen (Einführung Kaskadenmodell) über alle Bauzonen des Gemeindegebiets Hünenberg erlassen:
Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in erster Priorität in den Arbeitszonen zu erstellen. Ist aufgrund des fernmelderechtlichen Versorgungsauftrags keine ausreichende Abdeckung möglich, können mit entsprechendem Nachweis auch Mobilfunkanlagen an Standorten tieferer Priorität gemäss nachfolgender Rangfolge bewilligt werden:

2. Priorität: Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (soweit es sich in Bezug auf ideelle Immissionen nicht um ein empfindliches Gebiet handelt)

3. Priorität: Wohn- und Arbeitszonen, Kernzonen.

4. Priorität: Wohnzonen.

In der Zone Verkehrsfläche und Bahnareal sind Mobilfunkanlagen, entsprechend der angrenzenden Bauzone und gemäss der Priorität wie oben aufgeführt, zulässig.»

Die Planungszone wurde bis zur rechtskräftigen Festsetzung der Ortsplanungsrevision bzw. längstens bis zum 31. Dezember 2025 erlassen.

Öffentliche Auflage von Donnerstag, 22. Februar 2024 bis Freitag, 22. März 2024
Der Erlass der Planungszone wird im Sinne von § 47a Abs. 1 lit. b PBG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 22. Februar 2024 bis Freitag, 22. März 2024, während der ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr) im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses Hünenberg, Chamerstrasse 11. Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar.

Die Planungszone ist mit ihrer öffentlichen Auflage wirksam (§ 35 PBG). Sie gilt auch für sistierte Baugesuche. Gemäss § 38a PBG kann, wer von der Planungszone betroffen ist, während der öffentlichen Auflage beim Gemeinderat Hünenberg, Postfach 261, 6331 Hünenberg, schriftlich Einsprache erheben.

Gemeinderat Hünenberg

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