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01.05.2024

Öffentliche Auflage des einfachen Bebauungsplans «Chamerstrasse 2b»

01.05.2024
Mitteilung vom 1. Mai 2024

Mitteilung vom 1. Mai 2024

Der einfache Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» wird von Donnerstag, 2. Mai 2024 bis Freitag, 31. Mai 2024 öffentlich aufgelegt.

Mit dem einfachen Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» plant die Grundeigentümerschaft einen Ersatzbau des Gebäudes mit Assekuranznummer 133b. Der einfache Bebauungsplan betrifft die beiden Grundstücke Nr. 67 und 1877. Der Bebauungsplan bezweckt eine gute architektonische Gestaltung des neuen Gebäudes und der Umgebung. Der Neubau integriert sich gut in die bestehende Bebauung und verdichtet den baulichen Bestand. Weil der vorliegende Bebauungsplan städtebauliche und architektonische Vorzüge aufweist, darf von der Regelbauweise abgewichen werden. Mit dem einfachen Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» wird das Nutzungsmass der Regelbauweise von 0.45 auf 0.48 erhöht. Das zusätzlich mögliche Vollgeschoss wird nicht geltend gemacht.

Gestützt auf § 39a Abs. 1 und § 47a Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) wird der einfache Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 02. Mai 2024 bis Freitag, 31. Mai 2024 während den ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr) im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde Hünenberg einsehbar: www.huenenberg.ch > Bau und Planung > Aktuelle Projekte.

Gemäss § 38 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, 6331 Hünenberg, schriftlich Einsprachen gegen den einfachen Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» erhoben werden. Die Berechtigung für Einsprachen ist beschränkt. Nur Personen, welche von den Plänen berührt werden und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung haben, dürfen Einsprache erheben. Zudem ist die ganze Bevölkerung im Sinn von Art. 4 Abs. 2 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) berechtigt, bei der Planung mitzuwirken, indem beim Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich Bemerkungen und Vorschläge eingereicht werden können.  

Bei Fragen zur Revision des Bebauungsplans «Chamerstrasse 2b» gibt Benjamin Blum, Raumplaner, gerne Auskunft (+41 41 784 44 42, benjamin.blum@huenenberg.ch).


Gemeinderat Hünenberg

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