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19.11.2025

Öffentliche Auflage über den Erlass der Verlängerung der Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen

19.11.2025
Mitteilung vom 19. November 2025

Mitteilung vom 19. November 2025

Die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Planungszone in Bezug auf Mobilfunkantennen wird für das Gemeindegebiet Hünenberg im Zusammenhang mit der Ablehnung der Ortsplanungsrevision bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die Planungszone, die ein sogenanntes Kaskadenmodell weiterhin sicherstellt, wird von Donnerstag, 20. November 2025 bis Freitag, 19. Dezember 2025, öffentlich aufgelegt. 

Der Gemeinderat Hünenberg hat die vom 2. Februar 2024 bis 22. März 2024 öffentlich aufgelegte Planungszone bis 31. Dezember 2025 festgesetzt. Da die Bevölkerung am 28. September 2025 betreffend die Abstimmung zur Ortsplanungsrevision ein «Nein» in die Urne gelegt hat, soll die Planungszone verlängert werden.

Folgende Regelung gilt weiterhin:
«Es wird eine Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen (Einführung Kaskadenmodell) über alle Bauzonen des Gemeindegebiets Hünenberg, erlassen:

Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in erster Priorität in den Arbeitszonen zu erstellen. Ist aufgrund des fernmelderechtlichen Versorgungsauftrags keine ausreichende Abdeckung möglich, können mit entsprechendem Nachweis auch Mobilfunkanlagen an Standorten tieferer Priorität gemäss nachfolgender Rangfolge bewilligt werden:

2. Priorität: Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (soweit es sich in Bezug auf ideelle Immissionen nicht um ein empfindliches Gebiet handelt)

3. Priorität: Wohn- und Arbeitszonen, Kernzonen.

4. Priorität: Wohnzonen.

In der Zone Verkehrsfläche und Bahnareal sind Mobilfunkanlagen, entsprechend der angrenzenden Bauzone und gemäss der Priorität wie oben aufgeführt, zulässig.»

Der Gemeinderat hat entschieden, die Planungszone gemäss § 35 Abs. 2 PBG zu verlängern, um das Kaskadenmodell bis zur gesetzlichen Verankerung in der Nutzungsplanung längstens bis 31. Dezember 2027 sicherzustellen.

 

Öffentliche Auflage von Donnerstag, 20. November 2025 bis Freitag, 19. Dezember 2025
Der Beschluss des Gemeinderats über die Verlängerung des Erlasses der Planungszone wird im Sinne von § 47a Abs. 1 lit. b PBG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt vom 20. November 2025 bis Freitag, 19. Dezember 2025, während den ordentlichen Bürozeiten im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar.

Die Planungszone ist mit ihrer öffentlichen Auflage wirksam (§ 35 Abs 2 PBG). Sie gilt auch für sistierte Baugesuche. Gemäss § 38a PBG kann, wer von der Planungszone betroffen ist, während der öffentlichen Auflage beim Gemeinderat Hünenberg, Postfach 261, 6331 Hünenberg, schriftlich Einsprache erheben.

 

Gemeinderat Hünenberg

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