Zweite Öffentliche Auflage der Teilrevision Nutzungsplanung «Speziallandwirtschaftszone Buuregarte»
Mitteilung vom 4. September 2024
Die Teilrevision Nutzungsplanung «Speziallandwirtschaftszone Buuregarte» wird vom Donnerstag, 5. September 2024 bis Dienstag, 24. September 2024 zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt.
Nachdem die Teilrevision der Nutzungsplanung «Speziallandwirtschaftszone Buuregarte» an der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 angenommen wurde, wird diese nun gestützt auf § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Diese zweite öffentliche Auflage erfolgt vom Donnerstag, 5. September 2024 bis Dienstag, 24. September 2024 während den ordentlichen Bürozeiten im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde Hünenberg unter (www.huenenberg.ch > Bau und Planung > Aktuelle Projekte) einsehbar.
Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat.
Bei Fragen zur Teilrevision der Nutzungsplanung «Speziallandwirtschaftszone Buuregarte» gibt Benjamin Blum, Raumplaner, gerne Auskunft (benjamin.blum@huenenberg.ch).
Gemeinderat Hünenberg