Sonntag, 25. September 2016
Am Sonntag, 25. September 2016, findet eine gemeindliche Urnenabstimmung über die Gemeindeordnung statt.
Stimmberechtigt sind die in der Einwohnergemeinde Hünenberg wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB) oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger können das Stimmrecht frühestens fünf Tage nach Hinterlegung des Heimatscheins ausüben (§ 4 Abs. 4 WAG).
Die Abstimmungszeiten und -modalitäten werden in den Amtsblättern vom 16. und 23. September 2016 veröffentlicht.
Abstimmungsresultat vom 25. September 2016
Die Gemeindordnung wurde angenommen.
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Resultat Abstimmung Hünenberg vom 25.9.2016 |
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Abstimmungsbroschüre inkl. Gemeindeordnung | |
Gemeindeordnung |