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Sonntag, 18. Juni 2023

Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks GS-Nr. 2200 im Bösch an die Specialized Europe GmbH sowie Revision des Bebauungsplans Bösch-​​Rothus

Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks GS-Nr. 2200 im Bösch an die Specialized Europe GmbH sowie Revision des Bebauungsplans Bösch-​​Rothus

Abstimmung vom 18. Juni 2023 ist rechtsgültig

Bislang galt das Abstimmungsergebnis der gemeindlichen Abstimmung vom 18. Juni unter Vorbehalt, da beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht wurde. Der Beschwerdeführer hat die Beschwerde nun zurückgezogen. Entsprechend wird das Abstimmungsergebnis rechtsgültig. Der Gemeinderat bearbeitet das Geschäft nach der Sommerpause und wird fortlaufend über das weitere Vorgehen informieren.

Verkauf Nein / Bebauungsplan Ja

Die Hünenberger Stimmbevölkerung sagt an der gemeindlichen Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 «Nein» zum Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks GS-Nr. 2200 im Bösch an die Specialized Europe GmbH. Das Land verbleibt somit im Eigentum der Gemeinde. Der Revision des Bebauungsplans Bösch-Rothus wird hingegen zugestimmt.

«Wir bedauern das gespaltene Abstimmungsergebnis und dass somit die Chance verpasst wird, ein innovatives Unternehmen in unserer Gemeinde anzusiedeln. Der Gemeinderat muss nun die Situation, was den Verkauf betrifft, neu beurteilen. Wir freuen uns aber, dass wir mit der bejahten Bebauungsplanrevision die Stossrichtung zur Weiterentwicklung des Grundstücks GS-Nr. 2200 legen konnten», sagt Gemeindepräsidentin Renate Huwyler.

Revision des Bebauungsplans Bösch-Rothus

Stimm-
berechtigte

Eingereichte
Stimmzettel
Stimmbe-
teiligung %
Ausser Betracht
fallende Stimmzettel

leer/ungültig
In Betracht
fallende
Stimmzettel

Ergebnis

abgelehnt / angenommen

5'929 3'223 54.36 % 42 3'181 angenommen (51.59 % JA-Anteil)

Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks GS-Nr. 2200 im Bösch an die Specialized Europe GmbH

Stimm-
berechtigte

Eingereichte
Stimmzettel
Stimmbe-
teiligung %
Ausser Betracht
fallende Stimmzettel

leer/ungültig
In Betracht
fallende
Stimmzettel

Ergebnis

abgelehnt / angenommen

5'929 3'232 54.51 % 37 3'195 abgelehnt (47.10 % JA-Anteil)

Visualisierung Neubau Specialized (Dorrhauer & Partner)
Bild Legende:

Rechtsmittel

Stimmrechtsbeschwerde
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz; BGS 171.1) vom 4. September 1980 in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt, einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).


Beschwerde gegen die Revision des Bebauungsplans Bösch-Rothus
Gemäss § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 721.11) muss die Revision des Bebauungsplans nach erfolgter Annahme durch das Stimmvolk im Amtsblatt publiziert sowie während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat (§ 41 Abs. 3 PBG).

Weitere Informationen

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