Sonntag, 9. Juni 2024 Speziallandwirtschaftszone «Buuregarte»
Speziallandwirtschaftszone «Buuregarte» findet Zustimmung
Die Hünenberger Stimmbevölkerung hat der Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung inkl. Bereichsplan mit grosser Mehrheit zugestimmt. 83.15% der Stimmenden legten ein Ja in die Urne. Die Stimmbeteiligung lag bei 59.41%.
Die Hünenbergerinnen und Hünenberger folgten der Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates und den Parolen aller Parteien. 83.15 % der Stimmenden hiessen die Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung inkl. Bereichsplan gut. Somit entsteht in Hünenberg die erste Speziallandwirtschaftszone (SPZ) im Kanton Zug.
Wie geht es jetzt weiter?
Als nächster Schritt folgt nach dieser Annahme nun im Juni/Juli die 2. öffentliche Auflage mit Beschwerdemöglichkeit.
Rechtsmittel
Stimmrechtsbeschwerde
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz; BGS 171.1) vom 4. September 1980 in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt, einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Typ | Titel |
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Abstimmungsprotokoll vom 9. Juni 2024 |