Navigieren auf Schulen

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Religionsunterricht

Religionsunterricht
Religion
Bild Legende:

Schülerinnen und Schüler besuchen ab der 2. Primarklasse den katholischen oder reformierten Religionsunterricht. Dieser findet einmal wöchentlich, resp. in der 5. und 6. Klasse alle zwei Wochen während einer Doppellektion statt.

Auf der 1. und 2. Oberstufe werden die katholischen Schülerinnen und Schüler in Halbtagsblöcken, die reformierten Schülerinnen und Schüler alle zwei Wochen während einer Doppellektion unterrichtet.

Für die reformierten Schülerinnen und Schüler ist der regelmässige Besuch des Religionsunterrichts Bedingung für den Übertritt ins Konfirmandenjahr (3. Oberstufe). Für die katholischen Schülerinnen und Schüler ist er Bedingung für die Aufnahme in die Firmvorbereitung.

Gemäss Schulgesetz (§ 14, Abs. 4) ist ein Verzicht auf den konfessionellen Religionsunterricht möglich. Es gilt dabei, folgenden Ablauf zu beachten:

  • Melden Sie den Wunsch der Abmeldung direkt der Religionslehrperson Ihres Kindes. Diese wird Sie zu einem kurzen gemeinsamen Gespräch einladen.
  • Der Verzicht auf den Besuch des Religionsunterrichts ist anschliessend schriftlich dem zuständigen Pfarramt zu melden, mit Verweis auf das geführte Gespräch mit der Religionslehrperson.
  • Die Abmeldung ist halbjährlich möglich. Sie hat zwingend vor dem 30. Juni bzw. 30. Dezember schriftlich zu erfolgen.
  • Gültigkeit der Abmeldung: Auf der Primarstufe ist die Abmeldung gültig für die gesamte Primarzeit. Für die Oberstufe muss eine erneute Abmeldung gemacht werden (unter Einhaltung der vorerwähnten Schritte und Daten).

Für allfällige Fragen stehen Ihnen folgende Pfarrämter zur Verfügung:

Koordination katholischer Religionsunterricht
Katholisches Pfarramt
Zentrumstrasse 3
6331 Hünenberg
Tel. 041 784 22 88

Koordination katholischer Religionsunterricht Cham
Katholisches Pfarramt
Kirchbühl 10
6330 Cham
Tel. 041 780 38 38

Koordination reformierter Religionsunterricht
Reformierte Kirche Bezirk Hünenberg
Zentrumstrasse 8
6331 Hünenberg
Tel. 041 780 58 49

 

Findet der Religionsunterricht während der Blockzeiten statt, so können die Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern nach Hause entlassen werden. Können die Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause entlassen werden, werden die Schülerinnen und Schüler in der Schule betreut (Obhutspflicht).

 

Weitere Informationen

Fusszeile