Rückerstattung Schulzahnarztdienst Rückerstattung Schulzahnarztdienst Angaben des Kindes Name Vorname Geburtsdatum Klasse/Schulhaus Mail-Adresse der Eltern/der Erziehungsberechtigten Haben Sie eine private Zahnversicherung für Ihr Kind? Ja Nein Krankenkasse des Kindes Vollständige Zahlungsadresse der Bank Name Kontoinhaber/in IBAN-Nummer Rechnung des Zahnarztes/der Zahnärztin Zahlungsnachweis Nachweis, dass die Zahnarztrechnung bereits bezahlt wurde. Krankenkassenabrechung Auch wenn keine Zusatzversicherung besteht Zusätzliche Unterlagen Wir geben die ausdrückliche Einwilligung für den elektronischen Zugriff auf die aktuellsten Steuerdaten der kantonalen Steuerverwaltung Zug. ja nein Bei nein bitte hier Ihre aktuellste Steuerveranlagung anfügen (ansonsten kann eine mögliche Rückerstattung nicht erfolgen) Bemerkungen Eine Kostenbeteiligung durch eine Krankenversicherung muss bei jeder subventionierten Behandlung vorab geprüft werden. Der Bescheid der Krankenversicherung ist mit dem Rückerstattungsantrag und den entsprechenden Belegen innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Behandlung der Gemeinde einzureichen. Beträge unter CHF 50.-- werden nicht ausbezahlt. Der Beitrag nach Tarif wird herabgesetzt, wenn die Zahnbehandlung und deren Kosten Folge einer Verletzung der mit diesem Reglement verbundenen Pflichten sind. Bei kieferorthopädischen Behandlungen muss vor dem Behandlungstermin ein bewilligtes Subventionsgesuch der Direktion für Bildung und Kultur vorliegen. Das Gesuch ist durch den behandelnden Zahnarzt zu beantragen. Die Subventionen werden längstens zwei Jahre nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ausgerichtet.