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Einfacher Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» Publikation Beschluss

Einfacher Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» Publikation Beschluss

Mit dem einfachen Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» plant die Grundeigentümerschaft einen Ersatzbau des Gebäudes mit Assekuranznummer 133b. Der einfache Bebauungsplan betrifft die beiden Grundstücke- Nr. 67 und 1877. Der Bebauungsplan bezweckt eine gute architektonische Gestaltung des neuen Gebäudes und der Umgebung. Der Neubau integriert sich gut in die bestehende Bebauung und verdichtet den baulichen Bestand. Weil der vorliegende Bebauungsplan städtebauliche und architektonische Vorzüge aufweist, darf von der Regelbauweise abgewichen werden. Mit dem einfachen Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» wird das Nutzungsmass der Regelbauweise von 0.45 auf 0.48 erhöht. Das zusätzlich mögliche Vollgeschoss wird nicht geltend gemacht.

Der einfache Bebauungsplan «Chamerstrasse 2b» wurde im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG des Kantons Zug am 20. August 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Gegen den Beschluss kann im Sinne von § 41 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 20 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung im Amtsblatt Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Der Bebauungsplan ist die verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bauprojektes und der dafür benötigten Baubewilligung.

 

Verbindlicher Bestandteil

Situationsplan / Bestimmungen vom 20. August 2024 
Baulinienplan vom 9. April 2024

Orientierender Bestandteil

Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 20. August 2024
Baulinienplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 9. April 2024
 

Wegleitende Bestandteile

Richtprojekt Städtebau und Architektur vom 20. August 2024
Freiraumplan vom 20. August 2024

Weitere Informationen

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