Einfacher Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» Publikation Beschluss
Publikation Beschluss vom 30. November bis 19. Dezember 2023
Mit dem einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» plant die Grundeigentümerschaft ein Mehrfamilienhaus auf den beiden GS- Nrn. 551 und 1577. Das 2’099m² grosse Areal befindet sich in Hünenberg Dorf direkt an der Chamerstrasse. Dem Bebauungsplan vorgelagert wurde ein freiwilliges Konkurrenzverfahren durchgeführt. Der Siegerbeitrag diente als Basis für das Richtprojekt und für den Freiraumplan. Das Richtprojekt und der Freiraumplan wiederum bilden die Grundlage für den einfachen Bebauungsplan. Der einfache Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» wurde im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG des Kantons Zug am 14. November 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Gegen den Beschluss kann im Sinne von § 41 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 20 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung im Amtsblatt Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Der Bebauungsplan ist die verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bauprojektes und der dafür benötigten Baubewilligung.
Verbindlicher Bestandteil
Orientierender Bestandteil
Wegleitende Bestandteile