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Öffentliche Planauflage Bebauungsplan Maihölzli

sowie Teilrevision des Zonenplanes und der Bauordnung
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An der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 haben die Hünenberger Stimmberechtigten den Bebauungsplan Maihölzli angenommen. Gemäss § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug sind Beschlüsse über Bebauungspläne, Zonenplanänderungen und Änderungen von Bauvorschriften zweimal im Amtsblatt zu publizieren und während 20 Tagen öffentlich aufzulegen.

Folgende Unterlagen liegen vom Freitag, 29. September 2017, bis am Donnerstag, 19. Oktober 2017, während der ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr) im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses Hünenberg, Chamerstrasse 11, Hünenberg, zur öffentlichen Einsicht auf:

Copyright Cédric Oberholzer
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Gemäss § 41 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz kann während der 20-tägigen Auflagefrist beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Auflage folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. 

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