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Einfacher Bebauungsplan «an der Dorfstrasse»

Hünenberg Dorf
Planausschnitt
Bild Legende:

Die Grundeigentümerschaft des GS-Nr. 29 und 2161 hat die Entlassung der beiden Grundstücke aus der Arealbebauung «an der Dorfstrasse» bei dem Gemeinderat beantragt. Aus diesem Grund muss die bestehende Arealbebauungen in einen einfachen Bebauungsplan überführt werden (gemäss § 71b aus den Übergangs- und Schlussbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug PBG). Bei der Überführung der Arealbebauung in den einfachen Bebauungsplan müssen die Baubegriffe und Messweisen gemäss IVHB angepasst werden. Der einfache Bebauungsplan orientiert sich an den bestehenden Bauten und Anlagen. Mit dem einfachen Bebauungsplan wird eine besonders gute und zusammenhängende Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume sowie die besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild gewährleistet.

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 39a Abs. 1 und § 47a Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) wird der einfache Bebauungsplan «an der Dorfstrasse» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 24. April 2025 bis Freitag, 23. Mai 2025 während den ordentlichen Bürozeiten im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses, Chamerstrasse 11 (Zugang direkt über das Treppenhaus). 


Folgende Planungsakten liegen öffentlich auf:

Verbindlicher Bestandteil

Orientierender Bestandteil

Gemäss § 38 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg, 6331 Hünenberg, schriftlich Einsprachen gegen den einfachen Bebauungsplan «an der Dorfstrasse» erhoben werden. Die Berechtigung für Einsprachen ist beschränkt. Nur Personen, welche von den Plänen berührt werden und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung haben, dürfen Einsprache erheben. Zudem ist die ganze Bevölkerung im Sinn von Art. 4 Abs. 2 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) berechtigt, bei der Planung mitzuwirken, indem beim Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich Bemerkungen und Vorschläge eingereicht werden können.  

Weitere Informationen

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