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Planungszone Mobilfunkantennen

Mobilfunkantennen

Öffentliche Auflage über den Erlass der Verlängerung der Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen

Luftansicht, Hünenberg
Bild Legende:

Die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Planungszone in Bezug auf Mobilfunkantennen wird für das Gemeindegebiet Hünenberg im Zusammenhang mit der Ablehnung der Ortsplanungsrevision bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Der Gemeinderat Hünenberg hat die vom 2. Februar 2024 bis 22. März 2024 öffentlich aufgelegte Planungszone bis 31. Dezember 2025 festgesetzt. Da die Bevölkerung am 28. September 2025 betreffend der Abstimmung zur Ortsplanungsrevision ein «Nein» in die Urne gelegt hat, soll die Planungszone verlängert werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Planungszone gemäss § 35 Abs. 2 PBG zu verlängern, um das Kaskadenmodell bis zur gesetzlichen Verankerung in der Nutzungsplanung längstens bis 31. Dezember 2027 sicherzustellen.

Folgende Regelung gilt weiterhin:

«Es wird eine Planungszone im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen (Einführung Kaskadenmodell) über alle Bauzonen des Gemeindegebiets Hünenberg, erlassen:

Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in erster Priorität in den Arbeitszonen zu erstellen. Ist aufgrund des fernmelderechtlichen Versorgungsauftrags keine ausreichende Abdeckung möglich, können mit entsprechendem Nachweis auch Mobilfunkanlagen an Standorten tieferer Priorität gemäss nachfolgender Rangfolge bewilligt werden:

2. Priorität: Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (soweit es sich in Bezug auf ideelle Immissionen nicht um ein empfindliches Gebiet handelt)

3. Priorität: Wohn- und Arbeitszonen, Kernzonen.

4. Priorität: Wohnzonen.

In der Zone Verkehrsfläche und Bahnareal sind Mobilfunkanlagen, entsprechend der angrenzenden Bauzone und gemäss der Priorität wie oben aufgeführt, zulässig.»


Der Beschluss des Gemeinderats über die Verlängerung des Erlasses der Planungszone wurde im Sinne von § 47a Abs. 1 lit. b PBG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 20. November 2025 bis Freitag, 19. Dezember 2025. Die Planungszone ist mit ihrer öffentlichen Auflage wirksam (§ 35 Abs 2 PBG). Sie gilt auch für sistierte Baugesuche.

 

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Mina Blagojevic
Projektleiterin Raumplanung

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