Revision Bebauungsplan «Bösch-Rothus»
Die Stimmbevölkerung hat am 18. Juni 2023 «Ja» zur Neuausrichtung der heutigen Parkanlage im Arbeitsgebiet Bösch als Campus bei gleichzeitiger Schaffung von Grünräumen gesagt.
Nach Rechtsgültigkeit des Abstimmungsergebnisses wurde die Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Diese zweite öffentliche Auflage erfolgte von Donnerstag, 7. September 2023, bis Dienstag, 26. September 2023. Während der Auflagefrist konnte beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat. Es wurde eine Beschwerde gegen die Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» erhoben. Die Beschwerde wurde am 26. März 2024 vom Regierungsrat abgewiesen und die Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» genehmigt.
Sofern keine Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben wird, tritt die Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» nach Ablauf der Beschwerdefrist (30 Tage) in Kraft.