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Revision Bebauungsplan «Dorfkern Nord»

Revision Bebauungsplan "Dorfkern Nord"
Dorfkern Nord
Bild Legende:

Ausgangslage und Planungsabsicht

Der rechtskräftige und vollständig überbaute Bebauungsplan «Dorfkern Nord» im Ortsteil Dorf muss an das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug angepasst werden. Dabei werden auch kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier Grundstücke, die sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befinden, in den Bebauungsplan zu integrieren. Die weiteren inhaltlichen Änderungen bezwecken eine Stärkung der bestehenden Qualitäten und Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.

Abstimmung an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025

Der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» wurde unter Kenntnis der Einwendungen grossmehrheitlich bzw. mit einer Gegenstimme zugestimmt.

Revision Bebauungsplan «Dorfkern Nord»: 2. öffentliche Auflage

Nachdem die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» von der Einwohnergemeindeversammlung angenommen wurde, wird diese nun gestützt auf § 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (§ 47a Abs. 1 lit. b PBG). Die zweite öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 15. Januar 2026, bis Freitag, 13. Februar 2026. Die 20-tägige Beschwerdefrist läuft ab öffentlicher Auflage vom Donnerstag, 15. Januar 2026 und endet am Dienstag, 3. Februar 2026. Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat.

Verbindlicher Bestandteil

1.  Bebauungsplan «Dorfkern Nord» vom 2. September 2025

Orientierender Bestandteil

2.  Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 2. September 2025

3.  Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug vom 19. Februar 2025

Die Unterlagen sind auch in der Planauflage im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses während den ordentlichen Bürozeiten einsehbar.

Weitere Informationen

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Hberg Verwaltung

Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025

Der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» wurde unter Kenntnis der Einwendungen grossmehrheitlich bzw. mit einer Gegenstimme zugestimmt.

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Alessandra Silla
Projektleiterin Raumplanung

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