Revision Bebauungsplan «Dorfkern Nord»
Ausgangslage und Planungsabsicht
Der rechtskräftige und vollständig überbaute Bebauungsplan «Dorfkern Nord» im Ortsteil Dorf muss an das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug angepasst werden. Dabei werden auch kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier Grundstücke, die sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befinden, in den Bebauungsplan zu integrieren. Die weiteren inhaltlichen Änderungen bezwecken eine Stärkung der bestehenden Qualitäten und Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.
Abstimmung an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025
Der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» wurde unter Kenntnis der Einwendungen grossmehrheitlich bzw. mit einer Gegenstimme zugestimmt.
Verbindliche Abstimmungsunterlagen
Orientierende Abstimmungsunterlagen