Revision Bebauungsplan «Dorfkern Nord»
Ausgangslage und Planungsabsicht
Der rechtskräftige und vollständig überbaute Bebauungsplan «Dorfkern Nord» im Ortsteil Dorf muss an das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug angepasst werden. Dabei werden auch kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier Grundstücke, die sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befinden, in den Bebauungsplan zu integrieren. Die weiteren inhaltlichen Änderungen bezwecken eine Stärkung der bestehenden Qualitäten und Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.
Abstimmung an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025
Nach der öffentlichen Auflage vom 8. Mai 2025 bis 6. Juni 2025 stimmt die Einwohnergemeindeversammlung über die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» in Kenntnis der Einwendung und der Vorbehalte der Baudirektion ab. Mit der Abstimmung ist die Einwendung erledigt.