Revision Bebauungsplan «Dorfkern Nord»
Abstimmung an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024
Der rechtskräftige und vollständig überbaute Bebauungsplan «Dorfkern Nord» im Ortsteil Dorf muss an das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug angepasst werden. Dabei werden auch kleinere inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Beispielsweise sind vier sich inmitten oder angrenzend an das Bebauungsplan-Gebiet befindende Grundstücke in den Bebauungsplan zu integrieren. Die weiteren inhaltlichen Änderungen bezwecken eine Stärkung der bestehenden Qualitäten und Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen. Die allfällige Festsetzung der Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024.
Nach den Sommerferien wird der Bebauungsplan ein zweites Mal öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert. Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden, wer von den Vorschriften besonders berührt ist. Über allfällige Beschwerden entscheidet der Regierungsrat. Sofern keine Beschwerden erhoben werden, tritt die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» nach der kantonalen Genehmigung voraussichtlich Ende 2024 in Kraft.