Hinterlegung Testament, Ehe- und Erbvertrag sowie Bestattungswunsch
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Hünenberg können Testamente, Ehe- und Erbverträge und Erbverträge sowie Bestattungswünsche im Depot der Gemeinde zur Aufbewahrung hinterlegen. So ist beim Todesfall sichergestellt, dass die hinterlegten Schriften an die Erbinnen und Erben bzw. begünstigten Personen zur Eröffnung gelangen. Die Hinterlegungsgebühr beträgt einmalig CHF 30.--.