Gesuch um Reduktion bzw. Befreiung von der Hundesteuer
Sie haben die Rechnung für die Hundesteuer erhalten. Massgebend dafür sind die Meldeverhältnisse bei AMICUS am 1. März des jeweiligen Jahres.
Falls Gründe vorliegen, die zu einer Befreiung oder einer Vergünstigung der Hundesteuer führen, können Sie dieses Gesuch online ausfüllen.
Folgende Gründe rechtfertigen eine Befreiung bzw. eine Vergünstigung:
Reduktion der Hundesteuer auf CHF 50.— (Art. 4 Hundereglement)
Wachhunde auf Landwirtschaftsbetrieben; Hunde, die nach dem 30. Juni angeschafft werden; Hunde die nach dem 30. Juni drei Monate alt werden; Wegzug vor dem 1. Juli.
Befreiung von der Hundesteuer (Art. 5 Hundereglement)
Diensthunde der Polizei, Blindenhunde, Militärhunde, ausgebildete Schutz-, Sanitäts-, Lawinen-, Such- und Fährtenhunde (bitte Leistungsheft in Datei anhängen)
Mit diesem Link gelangen Sie zum Gesuch um Reduktion bzw. Befreiung von der Hundesteuer.