Hinweis zum Formular-Download

Die Begehren müssen vom Antragsteller immer mit Originalunterschrift versehen werden. Sie können der zuständigen Amtsstelle auf dem Postweg zugestellt oder persönlich überbracht werden.
Die Formulare können untenstehend oder unter www.vgbz.ch (Link öffnet in neuem Fenster) heruntergeladen werden.
Die elektronische Übermittlung von Begehren ist zurzeit noch nicht möglich. Per E-Mail oder Fax eintreffende Begehren können daher nicht entgegengenommen werden.
Downloads
Typ | Titel |
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Betreibungsbegehren | |
Fortsetzungsbegehren | |
Konkursgesuch | |
Merkblatt Löschung Betreibung | |
Rechtsöffnungsbegehren | |
Retentionsbegehren | |
Verwertungsbegehren |