Sachenrecht

Das Sachenrecht beinhaltet Folgendes:
- Eigentumsübertragung von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung usw.)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Parzellierungen
- Begründung von weiteren Rechten wie Dienstbarkeiten, Vormerkungen etc.
- Verträge über vormerkbare persönliche Rechte (z.B. Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte)
Bei öffentlichen Beurkundungen im Sachenrecht ist die Zuständigkeit der gemeindlichen Notare auf die in der Gemeinde Hünenberg gelegenen Grundstücke beschränkt.
Der Notar ist auch verantwortlich, dass die durch ihn öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch eingetragen werden.
Bemerkungen
Sämtliche an der Beurkundung teilnehmenden Parteien müssen genügend Deutsch sprechen und den Vertrag verstehen können. Sind die Kenntnisse nicht oder ungenügend vorhanden, ist eine Vertrauensperson für die Vertragsunterzeichnung zu bevollmächtigen (Spezialvollmacht wird durch das Notariat Hünenberg erstellt).