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Wald

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Wald
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Als Ausgleich zu unserem hektischen Alltag werden Freizeitaktivitäten und Erholung immer wichtiger. Der Wald ist dafür ideal. In der Schweiz darf man den Wald frei betreten. Dieses Recht ist seit 1907 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 699) festgehalten. Es gilt sowohl für Wälder in Privatbesitz als auch für Wälder der öffentlichen Hand und ist im umliegenden Ausland in diesem Umfang nicht anzutreffen.

Um Tiere und Pflanzen in ihrem Lebensraum nicht zu stören, sollen sich die Waldbesucher rücksichtsvoll verhalten. Für Veranstaltungen gibt es daher verschiedene Regeln, die zu beachten sind. Entsprechende Angaben finden sie unter diesem Link und diesem Link

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