Onlineformular: Gesuch zeitlich befristeter Plakataushang Gesuch Gesuch für zeitlich befristeter Plakataushang Glasvitrinen Ortseingang Freistehende Plakate Nur politische Abstimmungen Verein oder Partei Angabe Verantwortliche Person Name Vorname Strasse / Nr. PLZ/Ort Telefonnummer Privat und Mobile E-Mail Anlassdatum Plakattext Fixe Standorte Ortseingang Glasvitrine (für Ortsvereine kostenlos) 1. Hünenberg, Chamerstrasse, Fahrtrichtung Dorf 2. Hünenberg, Drälikerstrasse, Fahrtrichtung Dorf 3. Hünenberg See, Luzernerstrasse 90, innerorts «Rondell» Freistehende Plakate (kostenpflichtig) 1. Hünenberg, St. Wolfgangstrasse, vis-à-vis Restaurant Wartstein, Fahrtrichtung Dorf (auf GS 1862 Land Gemeinde) 2. Hünenberg See, Zythus, Luzernerstrasse, Wiese vor Restaurant Rialto, innerorts, beide Fahrtrichtungen (auf GS 2220 Land Gemeinde/GS161Kanton) Zusätzliche Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich 3. Hünenberg, Chamerstrasse, vis-à-vis Chamerstrasse 48, innerorts, Fahrtrichtung Dorf (zwischen Fildernweg und Autobahnüberführung - Privatgrundstück Nr. 1544, Pächter Christian Bircher, Tel. 041 780 18 58 - Achtung: Standort ist nicht bei der Vitrine) Die Plakate dürfen nur an den in Ziffer B bestimmten Stellen (Aushang max. 2 Wochen vor dem Anlass) mit einem Abstand von mindestens 3 m zum Strassenrand aufgestellt werden. Die Plakate dürfen nicht mit Signalen verwechselt werden können. Es dürfen keine reflektierenden Materialien und keine Beleuchtungskörper verwendet werden. Die Sichtwinkel müssen eingehalten werden. Die Plakate sind unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Die Reklameeinrichtungen müssen in jeder Hinsicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen der Plakate ist beim Grundeigentümer durch die Gesuchsteller selber einzuholen (exkl. Gemeinde/Kanton). Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 65.—. Bemerkungen