Onlineformular: Plakataushang Gesuch Gesuch für zeitlich befristeter Plakataushang Glasvitrinen Ortseingang Freistehende Plakate Nur politische Abstimmungen Verein oder Partei Angabe Verantwortliche Person Name Vorname Strasse/Nr. PLZ/Ort Mobile E-Mail Anlassdatum Plakattext A. Fixe Standorte Ortseingang Glasvitrine (für Ortsvereine kostenlos) 1. Hünenberg, Chamerstrasse, Fahrtrichtung Dorf 2. Hünenberg, Drälikerstrasse, Fahrtrichtung Dorf 3. Hünenberg See, Luzernerstrasse 90, innerorts «Rondell» B. Freistehende Plakate durch die Gesuchsteller selber aufzustellen Gemeindegrundstücke: Hünenberg See, Zythus, Luzernerstrasse, Wiese vor Restaurant Rialto, innerorts, beide Fahrtrich-tungen (GS 2220 Gemeinde/ GS 161 Kanton) Hünenberg See, Luzernerstrasse, Bahnstation Chämleten/Busstation Badi (GS 175 Gemeinde) Zusätzliche Privatgrundstücke Hünenberg, Holzhäusernstrasse, Neubösch 1 - Grundstück GS 1442, Eigentümer Erwin Hegglin Hünenberg, Chamerstrasse, innerorts, östlich Chamerstrasse 45, zwischen Fildernweg und Auto-bahnüberführung – Grundstück GS 1487, Pächter Christian Bircher, - Achtung: Standort ist nicht bei der Vitrine Hünenberg, Wart, östlich St. Wolfgang 15 – Grundstück GS 638, Eigentümer Reto Zimmermann, Achtung: entlang Zaun mit 50 cm Abstand Die Plakate dürfen nur an den in Ziffer B bestimmten Stellen (Aushang max. 2 Wochen vor dem Anlass) mit einem Abstand von mindestens 3 m zum Strassenrand aufgestellt werden. Die Plakate dürfen nicht mit Signalen verwechselt werden können. Es dürfen keine reflektierenden Materialien und keine Beleuchtungskörper verwendet werden. Die Sichtwinkel müssen eingehalten werden. Die Plakate sind unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Die Reklameeinrichtungen müssen in jeder Hinsicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen der Plakate ist beim Grundeigentümer durch die Gesuchsteller selber einzuholen (exkl. Gemeinde/Kanton). Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 65.—. Bemerkungen