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Baulicher und betrieblicher Unterhalt von Privatstrassen

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Gartenstrasse
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Der Strassenunterhalt besteht aus dem betrieblichen und baulichen Unterhalt sowie der Erneuerung der Strasse.

Der betriebliche Unterhalt umfasst die Massnahmen zur Gewährleistung der dauernden Betriebsbereitschaft der Strasse, wie Reinigungs-, Kontroll-, Pflegearbeiten, Winterdienst, Beleuchtung und kleinere Reparaturen zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.

Der bauliche Unterhalt besteht aus den periodisch wiederkehrenden, umfassenden Massnahmen zur Gewährleistung des ursprünglichen und des erforderlichen Strassenzustandes. Dazu gehören insbesondere grössere zusammenhängende Reparaturen sowie Massnahmen, um die Tragfähigkeit der Strasse zu erhöhen, die Entwässerungsleitungen instand zustellen und die Kunstbauten zu verstärken.

Die Erneuerung umfasst den Ersatz von Strassenabschnitten oder Strassenbestandteilen, sofern durch den baulichen Unterhalt der erforderliche Strassenzustand insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht erreicht werden kann. Umfang, Erscheinung und Bestimmung der Strasse oder einzelner Strassenbestandteile dürfen dabei nicht verändert werden.

Gemäss dem Strassenreglement der Gemeinde Hünenberg vom 21. Juni 1999 (Stand 1. Oktober 1999) Art. 24 Gemeindlicher Unterhalt, Abs. 1 gewährleistet die Einwohnergemeinde den baulichen und betrieblichen Unterhalt unter ihrer Verwaltung stehenden Strassen und Wege. Weiter kann die Einwohnergemeinde nach Massgabe des öffentlichen Interesses Beiträge an den Unterhalt von im Gemeingebrauch stehenden Privatstrassen und -wege gewähren. (Art. 24 Gemeindlicher Unterhalt, Abs. 3).

Privatstrassen und -wege können auf Ersuchen der Grundeigentümer durch Beschluss der Gemeindeversammlung in das Eigentum der Einwohnergemeinde übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist das ausgewiesene öffentliche Interesse. Eine Übernahme erfolgt unentgeltlich und davon abhängig, dass die Anlage grundsätzlich den Regeln der Technik und den Vorschriften des Strassenreglement der Gemeinde Hünenberg entspricht, oder durch den bisherigen Eigentümer diesen Erfordernissen vorgängig angepasst wird.

Welche Leistungen werden durch die Gemeinde Hünenberg auf den Privatstrassen erbracht und welche nicht?

Die Gemeinde leistet den kostenlosen Winterdienst auf Privatstrassen, wenn ein öffentliches Fusswegrecht besteht, oder ein öffentliches Interesse besteht. Für die Schneeräumung und Bekämpfung der Winterglätte werden diese nach der Verkehrsbedeutung in der 3. Dringlichkeitsstufe gemäss Routenplan der Gemeinde Hünenberg ausgeführt.

Auf Privatstrassen ohne öffentlichem Fusswegrecht oder öffentlichem Interesse kann seitens der Gemeinde kein Angebot für den Winterdienst oder Strassenreinigung gemacht werden. Die notwendigen Ressourcen mit Maschinen, Geräte und Personal sind nicht vorhanden.

Der Unterhalt und Betrieb des gesamten Kanalisationsnetzes (öffentliche Sammelleitungen, ohne private Sammelleitungen) wird durch die Gemeinde Hünenberg sichergestellt. Kanalisationsleitungen und Schächte in Privatstrassen, die sich im Eigentum der Gemeinde Hünenberg befinden, werden durch die Gemeinde Hünenberg betrieblich und baulich unterhalten. 

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Donatus Dörig
Projektleiter Strassenbau

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