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Sonderschulung

Sonderschulung Schule Menzingen 09/10

Kinder und Jugendliche (in begründeten Fällen bis 20 Jahre), die behindert sind oder besonders gefördert werden müssen und die mit den Angeboten der gemeindlichen Schule nicht angemessen gefördert werden können, haben Anspruch auf eine Sonderschulung. Die Behinderung muss durch eine externe fachliche Abklärung ausgewiesen sein.

Wenn möglich wird die Sonderschulung integrativ durchgeführt (integrative Sonderschulung). Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Regelschule und werden dabei von Fachpersonen der Sonderschule begleitet.

Ist die integrative Sonderschulung nicht sinnvoll oder nicht möglich, so besuchen die Kinder und Jugendlichen eine Sonderschule.

Weitere Informationen:
- Kantonale Homepage zur Sonderschulung
- Übersicht über die Sonderschulen

Weitere Informationen

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