Dauerparkierer
Wer für sein Fahrzeug keinen privaten Abstellplatz hat und das Fahrzeug auf öffentlichem Grund abstellt, muss sich bei der Einwohnerkontrolle melden.
Wer für sein Fahrzeug keinen privaten Abstellplatz hat und das Fahrzeug auf öffentlichem Grund abstellt, muss sich bei der Einwohnerkontrolle melden und ein Gesuch einreichen. Für die Bewilligung ist eine monatliche Gebühr zu bezahlen. Sie beträgt für Personenwagen und Anhänger je Fr. 40.-- und Lastwagen und Anhänger je Fr. 80.–.
Auskünfte über das Dauerparkieren auf gemeindlichen Liegenschaften erteilt Ihnen die Einwohnerkontrolle unter Telefon +41 41 757 22 03.
Download
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Gesuch für Bewilligung Dauerparkierer | Formulare |