Sozialberatung und wirtschaftliche Sozialhilfe
In Notlagen für Sie da
Die Abteilung Soziales und Gesundheit Menzingen leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zug die notwendige Hilfe für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in einer Notsituation befinden (finanzielle, familiäre, persönliche Schwierigkeiten).
Geschützter, diskreter und grundsätzlich kostenloser Rahmen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialabteilung Menzingen bieten einen geschützten Rahmen für offene Gespräche und unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Betroffene Personen werden mit der erforderlichen Diskretion beraten und begleitet (Persönlichkeitsschutz). Alle Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenlos.
Wirtschaftliche Sozialhilfe - einfach erklärt
Pflichten beim Sozialhilfebezug
Weiterführende Informationen
Informationen zu lokalen und kantonalen sozialen Fachstellen und Organisationen finden Sie hier.
Mein Platz (für Menschen mit Behinderung)
Eingliederungsarbeit der IV-Stelle Zug
So unterstützt die IV Jugendliche
So unterstützt die IV Arbeitgeber
Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Flexibler Bezug der Altersrente
Ergänzungsleistungen für Personen im Heim
Ergänzungsleistungen für Personen zuhause
Auszug aus dem individuellen Konto
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