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Logopädie

Informationen zur Logopädie der Schule Steinhausen
Sprach- und Sprechstörungen werden vom logopädischen Dienst früh erfasst.
Bild Legende:

Sprach- und Sprechstörungen erfasst der logopädische Dienst frühzeitig bei den jährlichen Untersuchungen im Kindergartenalter. Wird eine Behandlung notwendig, geschieht diese in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Klassenlehrperson. In Einzelfällen können auch jüngere Kinder abgeklärt und behandelt werden.

Kernauftrag

Der logopädische Dienst ist zuständig für die Prävention, Abklärung, Diagnostik und Therapie aller Störungen der gesprochenen und der geschriebenen Sprache. Zum Auftrag gehören auch die Beratung der Erziehungsberechtigten sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Fachpersonen und anderen Fachstellen.

Ziel

Die logopädische Therapie soll zu einer Optimierung der sprachlichen Fähigkeiten im mündlichen und schriftlichen Bereich sowie zur angemessenen Bewältigung kommunikativer Lebensanforderungen führen.

Anmeldung

Die Anmeldung eines Kindes für eine logopädische Abklärung erfolgt durch

  • die Erziehungsberechtigten,
  • den kantonalen Heilpädagogischen Dienst,
  • den schulpsychologischen Dienst,
  • die Klassenlehrperson nach Rücksprache mit dem Schulpsychologischen Dienst (SPD),
  • oder den zuständigen Kinderarzt.

Arbeitsformen

Kinder und Jugendliche besuchen die Therapien in unterschiedlichen Settings, vorwiegend einzeln, seltener in Gruppen. Seit der Einführung integrativer Schulungsformen unterstützt und begleitet die Logopädin die Schülerinnen und Schüler auch im Klassenzimmer.

Möglich sind neben regelmässigen Therapien auch solche, die in Intervallen durchgeführt werden.

Kompetenzen

Die Logopädin fällt fachlich begründete Entscheide bezüglich Form, Gestaltung und Dauer einer Therapie. Sie ist für den individuellen Therapieprozess und die Überprüfung der Ziele verantwortlich.

Eine verstärkte Massnahme (Sonderschulung) kann geprüft werden, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:

  • Schülerin/Schüler hat eine schwere und überdauernde Sprachstörung
  • Schülerin/Schüler hat bereits eine intensive Therapie über eine längere Zeit vor Ort erhalten
  • es ist absehbar, dass diese Unterstützung unzureichend ist

Die Logopädin ist für die Diagnostik der Lese- und Rechtschreibestörung (LRS) zuständig.

Weitere Informationen

Kontakt Logopädischer Dienst

Bildung und Schule Telefon 041 749 13 61

Team

Logopädie

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