Coronavirus
Corona-Impfung im Kanton Zug
Der Kanton Zug berücksichtig die Impfstrategie des Bundes, wonach zuerst besonders gefährdete Personen geimpft werden sollen. Aufgrund der nach wie vor limitierten Anzahl verfügbarer Impfdosen sind im Kanton Zug aktuell folgende Personengruppen zur Impfung zugelassen:
- Personen im Alter von über 65 Jahren
- Personen zwischen 16 und 64 Jahren mit einer chronischen Erkrankung mit höchstem Risiko (Download Liste und Attest)
- Personen zwischen 16 und 64 Jahren mit einer chronischen Erkrankung mit besonderer Gefährdung (Download Liste und Attest)
- Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt / Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Persone (Download Bestätigung)
Anmeldung und Informationen zur Impfung
Für eine Covid-19-Impfung im Impfzentrum ist eine Anmeldung notwendig. Dafür wurde eine Webseite eingerichtet: www.corona-impfung-zug.ch. Sie enthält neben der Online-Anmeldemöglichkeit wichtige Informationen rund um die Covid-19-Impfung. Sie ist die zentrale Plattform zur Covid-19-Impfung im Kanton Zug und wird regelmässig aktualisiert.
Die Hotline des Impfzentrums unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung (041 531 48 00). Wann die Impfung weiteren Zielgruppen offen steht, erfahren Sie ebenfalls zur gegebenen Zeit an dieser Stelle und auf www.corona-impfung-zug.ch.
Über die Impfung können Sie sich ausserdem auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit informieren. Mit Fragen können Sie sich auch an die nationale Covid-19-Impfung Hotline wenden (+41 58 377 88 92, täglich zwischen 6 und 13 Uhr).
Weitere aktuelle Meldungen
Umsetzung erweiterte Teststrategie im Kanton Zug
Der Bund will mit einer massiven Ausweitung seiner Teststrategie die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen verbessern. Damit mehr getestet wird, übernimmt er seit dem 15. März 2021 neu die Kosten für gezielte und repetitive Tests bei symptomlosen Personen sowie testwilligen Betrieben und Institutionen. Der Kanton Zug setzt die neue Teststrategie folgendermassen um:
- Der Kanton führt regelmässige Reihentests in Firmen durch, bei denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko nachgewiesen ist.
- Alle übrigen Betriebe, die nicht zum Risiko-Management des Kantons zählen, können ihr Personal entweder in einem Testcenter testen lassen, oder die Reihentests mit geschulten Fachpersonen selbst durchführen.Testwillige Betriebe und Institutionen müssen dafür beim Kanton ein Test-Konzept mittels eines Formulars einreichen. Hier geht es zum Anmeldeformular sowie den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Reihentests in Betrieben.
- Einzelpersonen sind Antigenschnelltests in einem Testcenter sowie Selbsttests empfohlen, die fortlaufend ab dem 7. April 2021 in Apotheken verfügbar sind. Jede Person kann alle 30 Tage fünf Selbsttests mittels Vorweisen der Krankenversichertenkarte kostenlos beziehen (mehr Informationen zu Corona-Selbsttests in Apotheken).
Testmöglichkeiten im Kanton Zug
Für alle Testcenter ist ab sofort jeweils eine Anmeldung nötig:
- Testcenter Zuger Kantonsspital und im Impfzentrum: https://www.zgks.ch/patienten-besucher/informationen-coronavirus/corona-testcenter.html
- Testcenter Hirslanden AndreasKlinik Cham: www.andreasklinik.ch/testcenter
- Haus- und KinderärztInnen im Kanton Zug: www.zugham.ch
- Gesundheitspunkt Oberägeri: gesundheitspunkt@hin.ch
- Apotheke Drogerie Moll Steinhausen: www.covidtestcenter.ch
- Amavita Apotheke Zug: 058 878 24 50
- Arkadenhof Apotheke Rotkreuz: 041 790 88 14
Geltende Massnahmen des Bundes
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf seiner Homepage stets aktuell und ausführlich über die aktuelle Situation, die geltenden Regeln und Verhaltenshinweisen: www.bag-coronavirus.ch
Bundesrat tritt bei Lockerungen auf die Bremse
An seiner Sitzung vom 19. März hat der Bundesrat entschieden, auf weitere Öffnungsschritte zu verzichten. In Aussicht standen Lockerungen bei Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum, bei der Homeoffice-Plicht oder bei der Öffnung von Restaurantterassen. Die epidemiologische Lage erlaubt es nicht, diese Öffnungsschritte zu beschliessen, da drei von vier Richtwerten nicht erreicht werden. Am 14. April will der Bundesrat die Möglichkeit dieser Öffnungsschritte neu beurteilen.
Einzig erleichtert er Treffen im privaten Rahmen: Neu dürfen sich zu Hause bis zu 10 Personen zusammenfinden. Vor diesen Treffen empfiehlt der Bundesrat, sich auf das Coronavirus mit einem Antigenschnelltest testen zu lassen. Die Tests sind kostenlos.
Richtwerte bei Verschlechterung der Lage
So bleibt es also bei den Entscheiden, die der Bundesrat am 1. März 2021 getroffen hat. Weiterhin können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen.
Sollte sich die Lage verschlechtern, behält sich der Bundesrat erneute Verschärfungen vor. Er hat an seiner Sitzung vom 19. März Richtwerte definiert, bei deren Erreichen Schliessungen angezeigt sind.
Geltende Massnahmen des Kantons Zug
Reihentests und erweiterte Maskenpflicht an Zuger Schulen der Sekundarstufen
Im Kanton Zug werden seit dem 22. Februar 2021 obligatorische Reihentests an Schulen der Sekundarstufen I und II durchgeführt. Wer nicht teilnimmt, muss bei einem positiven Fall in seinem/ihrem Umfeld für zehn Tage in Quarantäne. Getestet wird zweimal wöchentlich mit Spucktests, wobei jeweils auch eine Probe der Mundschleimhaut entnommen wird. Mit dem Vorgehen können im Labor noch vor dem nächsten Schultag Covid-19-Ansteckungen gezielt festgestellt und Isolationsanordnungen ausgesprochen werden. Im Video unten werden die Reihentests an Schulen erklärt.
Auch bei der Maskentragepflicht gelten in Schulen der Sekundarstufen neue Bestimmungen: Im Präsenzunterricht müssen medizinische Masken, zertifizierte Stoffmasken ohne Ventil oder FFP2-Masken ohne Ventil getragen werden. Lehrpersonen wird zudem das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. Obligatorisch sind FFP2-Masken jedoch für Lehrpersonen, die nicht am Spucktest teilnehmen.
Ausweitung der Reihentests auf Primarschulen
Die Reihentests an Zuger Oberstufen-Schulen haben sich bewährt. Seit den Sportferien wurde das Ziel von offenen und sicheren Schulen dank einer 99%-Teilnahmequote erreicht. Keine Klasse musste geschlossen werden, die Tests entsprechen einem Bedürfnis. Die Erfahrungen sind sehr zufriedenstellend.
Weil sich Infektionen von Kindern häufen und zu Einschränkungen des Schulbetriebs führen, werden seit 30. März 2021 Reihentests bereits ab der 4. Klasse durchgeführt. Das Vorgehen ist bliebt dasselbe wie ind er Oberstufe. Eine Nichtteilnahme an den Spucktests ist möglich. Dank den Reihentests kann zudem von einer Maskenpflicht an Primarschulen abgesehen werden.
Verkürzung der Quarantäne ab dem 7. Tag
Seit dem 8. Februar 2021 ist eine Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Dazu ist ein negatives Corona-Testresultat nötig. Der Test erfolgt auf eigene Kosten und darf frühestens am 7. Tag der Quarantäne erfolgen. Nach dem Test ist die Quarantäne weiterhin fortzusetzen, bis das negative Testresultat vorliegt und die Quarantäne durch das Contact Tracing aufgehoben wird.
Das negative Testresultat muss an contact.tracing@zg.ch gesendet werden. Nach Prüfung desselben werden Sie kontaktiert, damit ein vorzeitiges Abschlussgespräch erfolgen kann. Erst dann darf die Quarantäne verlassen werden, wobei eine Maskenpflicht ausserhalb der Wohnung sowie das Einhalten des Abstands von min. 1.5 Meter zu anderen Personen vorgeschrieben sind.
Für weitere Informationen steht die Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug zur Verfügung: +41 41 728 39 09 / auskunft.corona@zg.ch
(Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr / Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 09.00 - 12.00 Uhr)
Einreise in die Schweiz aus Risikogebieten
Seit dem 6. Juli 2020 müssen Personen, die aus Risikogebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Aktuelle Liste
Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich bis spätestens zwei Tage nach der Einreise bei den kantonalen Behörden und beim BAG melden.
Ebenfalls beim BAG melden müsen sich alle Personen, die per Bus, Zug, Flugzeug oder Schiff aus einem Nicht-Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind.
Verkürzte Quarantäne nach Einreise
Seit dem 8. Februar 2021 ist eine Verkürzung der Quarantänezeit nach der Rückreise aus einem Risikogebiet möglich. Dazu ist ein negatives Testresultat nötig. Der Test dazu erfolgt frühestens am 7. Tag nach der Quarantäne erfolgen und wird auf eigene Kosten durchgeführt. Nach dem Test ist die Quarantäne weiterhin fortzusetzen, bis das negative Testresultat vorliegt.
Für weitere Informationen steht die Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug zur Verfügung: +41 41 728 39 09 / auskunft.corona@zg.ch
Das BAG betreibt zudem eine Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug
Tel. +41 41 728 39 09
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag, 09.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 09.00 – 12.00 Uhr
Mail: auskunft.corona@zg.ch
Online-Formular für Einreisende aus Risikogebieten
Bei medizinischen Fragen bitten wir Sie, sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder die Notfallpraxis des Zuger Kantonsspitals zu wenden: 0900 008 008 (Fr. 3.23/Min.)
Unterstützung der Wirtschaft
Bund und Kanton unterstützten die Wirtschaft bei der Bewältigung der negativen Folgen des Coronavirus in verschiedener Hinsicht. Einen Überblick über alle Unterstützungsmassnahmen sind auf der Seite der Volkswirtschaftsdirektion zu finden. Informationen zu den Härtefallmassnahmen finden sich hier.
Bewegen im eigenen Wohnzimmer: «Bliib fit – mach mit!»
Tele 1 strahlt von Montag bis Freitag um 10.00 Uhr die Bewegungssendung für Seniorinnen und Senioren aus. Bleiben Sie mit den abwechslungsreichen und sanften Übungen der Bewegungstherapeutin Ursula Meier Köhler körperlich fit.
Die Sendung ist jederzeit auf www.tele1.ch/bliib-fit-mach-mit abrufbar.