Coronavirus
Corona-Impfung im Kanton Zug
Die Impfung von Alters- und Pflegeheimbewohnenden wurde Ende Februar 2021 abgeschlossen. Rund 70 Prozent der Heimbewohnenden haben sich impfen lassen. Zudem wurden im Impfzentrum auf dem alten Spinnereiareal in Baar seit der Inbetriebnahme am 11. Januar 2021 über 10'000 Impfdosen verabreicht (Stand: 26. Februar 2021). Ausserdem rechnet der Kanton Zug damit, dass ab Mitte März 2021 die nächste Gruppe, nämlich Personen zwischen 65 und 74 Jahren, sich impfen lassen kann. Hier geht es zur Medienmitteilung.
Der Kanton Zug berücksichtig die Impfstrategie des Bundes. Demnach sollen zuerst besonders gefährdete Personen geimpft werden. Aufgrund der aktuell nach wie vor limitierten Anzahl verfügbarer Impfdosen werden im Impfzentrum momentan Personen im Alter von über 75 Jahren sowie Erwachsene unter 75 Jahren mit einer chronischen Krankheit höchsten Risikos geimpft. Diese Personen müssen eine unterschriebene Bestätigung ihrer Ärztin/ihres Arztes vorweisen, wonach eine Impfung dringend emfpohlen ist (Download Formular).
Diese Krankheiten umfassen (Link zur ausführlichen Liste):
- schwere Herzerkrankungen
- ausgeprägter Bluthochdruck (> 160 mmHg)
- schwere Atemwegs- oder Nierenerkrankungen
- schwere Diabetes
- Adipositas (BMI > 35kg/m2)
- Immundefizienz
Für eine Covid-19-Impfung im Impfzentrum ist eine Anmeldung notwendig. Dafür wurde eine Webseite eingerichtet: www.corona-impfung-zug.ch. Sie enthält neben der Online-Anmeldemöglichkeit wichtige Informationen rund um die Covid-19-Impfung. Sie ist die zentrale Plattform zur Covid-19-Impfung im Kanton Zug und wird regelmässig aktualisiert.
Die Hotline des Impfzentrums unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung (041 531 48 00). Wann die Impfung weiteren Zielgruppen offen steht, erfahren Sie ebenfalls zur gegebenen Zeit an dieser Stelle und auf www.corona-impfung-zug.ch.
Über die Impfung können Sie sich ausserdem auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit informieren. Mit Fragen können Sie sich auch an die nationale Covid-19-Impfung Hotline wenden (+41 58 377 88 92, täglich zwischen 6 und 13 Uhr).
Testmöglichkeiten im Kanton Zug
Falls Sie Symptome der Krankheit aufweisen:
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf. Diese/Dieser wird Sie über das angebrachte Vorgehen informieren.
- Das Zuger Kantonsspital in Baar betreibt ein Corona-Testcenter, welches ohne Voranmeldung oder nach einer Online-Terminbuchung aufgesucht werden kann. Weitere Informationen zum Testcenter am Kantonsspital
- Die AndreasKlinik in Cham betreibt ebenfalls ein Testcenter, welches nach vorgängiger Online-Terminbuchung besucht werden kann. Weitere Informationen zum Testcenter an der AndreasKlinik
- Der Gesundheitspunkt Oberägeri betreibt ein Testcenter, das nach Anmeldung per Telefon (041 750 12 40) oder E-Mail (gesundheitspunkt@hin.ch) aufgesucht werden kann.
In folgenden Apotheken können ebenfalls Tests durchgeführt werden:
- Apotheke Drogerie Moll Steinhausen: Getestet wird in Testzelten im Parkhaus Nord P4 des Einkaufszentrums Zugerland. Eine Anmeldung über www.covidtestcenter.ch ist obligatorisch.
- Amavita Apotheke Zug: Die Tests finden in einem Container hinter der Apotheke am Bundesplatz statt. Eine Anmeldung per Telefon (058 878 24 50) ist obligatorisch, eine Online-Anmeldemöglichkeit folgt.
- Arkadenhof Apotheke Rotkreuz: Getestet wird in der Apotheke, eine Anmeldung per Telefon (041 790 88 14) ist obligatorisch.
Geltende Massnahmen des Bundes
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf seiner Homepage stets aktuell und ausführlich über die aktuelle Situation, die geltenden Regeln und Verhaltenshinweisen: www.bag-coronavirus.ch
Bundesrat beschliesst erste Öffnungsschritte per 1. März
Seit dem 1. März 2021 können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist.
Richtwerte entscheiden über weitere Lockerungen
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März nach Konsultation mit den Kantonen erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
Reihentests und erweiterte Maskenpflicht an Zuger Schulen der Sekundarstufen
Im Kanton Zug werden ab dem 22. Februar 2021 obligatorische Reihentests an Schulen der Sekundarstufen I und II durchgeführt. Wer nicht teilnimmt, muss bei einem positiven Fall in seinem/ihrem Umfeld für zehn Tage in Quarantäne. Getestet werden zweimal wöchentlich mit Spucktests, wobei jeweils auch eine Probe der Mundschleimhaut entnommen wird. Mit dem Vorgehen können im Labor noch vor dem nächsten Schultag Covid-19-Ansteckungen gezielt festgestellt und Isolationsanordnungen ausgesprochen werden. Im Video unten werden die Reihentests an Schulen erklärt.
Auch bei der Maskentragepflicht gelten in Schulen der Sekundarstufen neue Bestimmungen: Im Präsenzunterricht müssen medizinische Masken, zertifizierte Stoffmasken ohne Ventil oder FFP2-Masken ohne Ventil getragen werden. Lehrpersonen wird zudem das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. Obligatorisch sind FFP2-Masken jedoch für Lehrpersonen, die nicht am Spucktest teilnehmen.
Die neuen Massnahmen, die bis am 16. April 2021 gelten, haben zum Ziel, Massenquarantänen in Schulen zu verhindern. Hier geht es zur Medienmitteilung.
Verkürzung der Quarantäne ab dem 7. Tag
Ab Montag, 8. Februar 2021 ist eine Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Dazu ist ein negatives Corona-Testresultat nötig. Der Test erfolgt auf eigene Kosten und darf frühestens am 7. Tag der Quarantäne erfolgen. Nach dem Test ist die Quarantäne weiterhin fortzusetzen, bis das negative Testresultat vorliegt und die Quarantäne durch das Contact Tracing aufgehoben wird.
Das negative Testresultat muss an contact.tracing@zg.ch gesendet werden. Nach Prüfung desselben werden Sie kontaktiert, damit ein vorzeitiges Abschlussgespräch erfolgen kann. Erst dann darf die Quarantäne verlassen werden, wobei eine Maskenpflicht ausserhalb der Wohnung sowie das Einhalten des Abstands von min. 1.5 Meter zu anderen Personen vorgeschrieben sind.
Für weitere Informationen steht die Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug zur Verfügung: +41 41 728 39 09 / auskunft.corona@zg.ch
(Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr / Samstag, Sonntag: 09.00 - 14.00 Uhr)
Einreise in die Schweiz aus Risikogebieten
Ab 6. Juli 2020 müssen Personen, die aus Risikogebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Aktuelle Liste
Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich bis spätestens zwei Tage nach der Einreise bei den kantonalen Behörden und beim BAG melden.
Ebenfalls beim BAG melden müsen sich alle Personen, die per Bus, Zug, Flugzeug oder Schiff aus einem Nicht-Risikogebiet in die Schweiz eingereist sind.
Verkürzte Quarantäne nach Einreise
Ab Montag, 8. Februar 2021 ist eine Verkürzung der Quarantänezeit nach der Rückreise aus einem Risikogebiet möglich. Dazu ist ein negatives Testresultat nötig. Der Test dazu erfolgt frühestens am 7. Tag nach der Quarantäne erfolgen und wird auf eigene Kosten durchgeführt. Nach dem Test ist die Quarantäne weiterhin fortzusetzen, bis das negative Testresultat vorliegt und die Quarantäne durch das Contact Tracing aufgehoben wird.
Das negative Testresultat muss an travelquarantine@zg.ch gesendet werden. Nach Prüfung desselben werden Sie kontaktiert, damit ein vorzeitiges Abschlussgespräch erfolgen kann. Erst dann darf die Quarantäne verlassen werden, wobei eine Maskenpflicht ausserhalb der Wohnung sowie das Einhalten des Abstands von min. 1.5 Meter zu anderen Personen vorgeschrieben sind.
Für weitere Informationen steht die Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug zur Verfügung: +41 41 728 39 09 / auskunft.corona@zg.ch
Das BAG betreibt zudem eine Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug
Tel. +41 41 728 39 09
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag, 09.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag 09.00 – 14.00 Uhr
Mail: auskunft.corona@zg.ch
Online-Formular für Einreisende aus Risikogebieten
Bei medizinischen Fragen bitten wir Sie, sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder die Notfallpraxis des Zuger Kantonsspitals zu wenden: 0900 008 008 (Fr. 3.23/Min.)
Unterstützung der Wirtschaft
Bund und Kanton unterstützten die Wirtschaft bei der Bewältigung der negativen Folgen des Coronavirus in verschiedener Hinsicht. Einen Überblick über alle Unterstützungsmassnahmen sind auf der Seite der Volkswirtschaftsdirektion zu finden. Informationen zu den Härtefallmassnahmen finden sich hier.
Bewegen im eigenen Wohnzimmer: «Bliib fit – mach mit!»
Tele 1 strahlt von Montag bis Freitag um 10.00 Uhr die Bewegungssendung für Seniorinnen und Senioren aus. Bleiben Sie mit den abwechslungsreichen und sanften Übungen der Bewegungstherapeutin Ursula Meier Köhler körperlich fit.
Die Sendung ist jederzeit auf www.tele1.ch/bliib-fit-mach-mit abrufbar.