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Art. 428 Abs. 1 StPO; Art. 399 Abs. 3 StPO

Regeste:

Kostenauflage bei Rückzug der Berufung vor Ablauf der Frist für die Berufungserklärung: Die Partei, welche gegen ein Urteil des Strafgerichts fristgerecht Berufung anmeldet und diese vor Ablauf der 20-tägigen Frist für die Einreichung der Berufungserklärung zurückzieht, werden keine Kosten auferlegt.

Obergericht, Strafabteilung, Präsidialverfügung vom 17. September 2018 (S 2018 23)

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