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Verhalten bei Online-Geldspielen überprüfen
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Dies ist das Ergebnis der eGames-Studie 2021 der Stiftung Sucht Schweiz und der GREA (Groupement Romand d’Études des Addictions). Spielten 2018 noch ein Viertel der befragten Spielerinnen und Spieler
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Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
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Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 19372) oder der Convention relative à la Loterie de la Suisse Romande vom 6. Febru- ar 19853) unterstehen. Art. 2 Zweck 1 Diese Vereinbarung bezweckt die einheitliche Durchfüh- rung von Lotterien vom 26. Mai 19371) sowie der Convention relative à la Loterie de la Suisse Romande vom 6. Februar 1985 wird ausgesetzt, solange diese Vereinbarung in Kraft ist. 1) BGS 942.415 9 942
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942.43-1-1.de.pdf
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der französischen Schweiz übt das Amt des Präsidiums oder des Vizepräsidiums aus. 3 Der Conférence Romande des membres de gouvernement concernés par les jeux d’argent (CRJA) steht in Bezug auf die Mitglieder Deutschschweizerkantone und der Kanton Tessin beigetreten sind). 2 9ème Convention relative à la Loterie Romande vom 18. November 2005 (welcher die Westschweizerkantone beigetreten sind). 22 8 Die GESPA ist berechtigt
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der französischen Schweiz übt das Amt des Präsidiums oder des Vizepräsidiums aus. 3 Der Conférence Romande des membres de gouvernement concernés par les jeux d’argent (CRJA) steht in Bezug auf die Mitglieder Deutschschweizerkantone und der Kanton Tessin beigetreten sind). 2 9ème Convention relative à la Loterie Romande vom 18. November 2005 (welcher die Westschweizerkantone beigetreten sind). 22 8 Die GESPA ist berechtigt
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942.42 - Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
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Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 19372) oder der Convention relative à la Loterie de la Suisse Romande vom 6. Febru- ar 19853) unterstehen. Art. 2 Zweck 1 Diese Vereinbarung bezweckt die einheitliche führung von Lotterien vom 26. Mai 19376) sowie der Convention relative à la Loterie de la Suisse Romande vom 6. Februar 1985 wird ausgesetzt, so- lange diese Vereinbarung in Kraft ist. 6) BGS 942.415 9
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Entwurf des Geldspielkonkordats
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Vorstandes der FDKG
Art. 8 Abs. 3, wonach bei der Wahl des Vorstandes der FDKG der Conférence Romande de la Loterie et des Jeux (CRLJ) in Bezug auf die zwei Mitglieder aus der französischen Schweiz ein