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Personalziitig 92 (2020): Digital
Wer an ein Staatsarchiv denkt, der assoziiert damit wohl zwangsläufig alte bis uralte Schriften, Urkunden mit Siegel, handschriftliche Dokumente, Keller voller Akten und Berge von Papier. Dabei wird
Verwaltungspraxis
teilweise wieder eingestellt habe, habe sie sich entschlossen, dort zu bleiben. Sie wünsche, dass ihre Schriften in A. bleiben. Als Adresse könne man die Adresse ihrer in A. wohnhaften Tochter verwenden. D.
Art. 3 Abs. 2 Bst. a ZUG, § 20 und § 21 SEG, Art. 62 Abs. 1 OR
Verbleibens aufhält. Nicht massgebend ist, ob sich die Person an diesem Ort angemeldet und ihre Schriften hinterlegt hat (DANIEL STAEHELIN, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 5. Aufl. 2014, N. 23
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
Verbleibens aufhält. Nicht massgebend ist, ob sich die Person an diesem Ort angemeldet und ihre Schriften hinterlegt hat (DANIEL STAEHELIN, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 5. Aufl. 2014, N. 23
Verwaltungspraxis
Verbleibens aufhält. Nicht massgebend ist, ob sich die Person an diesem Ort angemeldet und ihre Schriften hinterlegt hat (DANIEL STAEHELIN, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 5. Aufl. 2014, N. 23
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
teilweise wieder eingestellt habe, habe sie sich entschlossen, dort zu bleiben. Sie wünsche, dass ihre Schriften in A. bleiben. Als Adresse könne man die Adresse ihrer in A. wohnhaften Tochter verwenden. D.
Zivilrechtlicher Wohnsitz
teilweise wieder eingestellt habe, habe sie sich entschlossen, dort zu bleiben. Sie wünsche, dass ihre Schriften in A. bleiben. Als Adresse könne man die Adresse ihrer in A. wohnhaften Tochter verwenden. D.
Art. 23 Abs. 1 ZGB
teilweise wieder eingestellt habe, habe sie sich entschlossen, dort zu bleiben. Sie wünsche, dass ihre Schriften in A. bleiben. Als Adresse könne man die Adresse ihrer in A. wohnhaften Tochter verwenden. D.
Sozialwesen
Verbleibens aufhält. Nicht massgebend ist, ob sich die Person an diesem Ort angemeldet und ihre Schriften hinterlegt hat (DANIEL STAEHELIN, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 5. Aufl. 2014, N. 23
Berufsfindungsjahr
Berufsfindungsjahr für Schüler/innen mit überdauernden Lernzielanpassungen in mehreren Fächern Das Berufsfindungsjahr richtet sich an Jugendliche mit einer Lernbehinderung (nach ICD-10: F.81.3) und/o

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