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Hinweise für den Sachbesuch

Hinweise für den Sachbesuch

Besuchsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt 24 Stunden im Voraus über die Administration unter 041 757 19 19.

Zeiten Sachbesuch im Normalvollzug (Montags bis Freitag)
07:30 – 11:15 Uhr
13:30 – 16:15 Uhr

Zeiten Sachbesuch in der Sicherheitsabteilung (Montag bis Freitag)
07:30 – 15:00 Uhr durchgehend

Personalausweis
Ein gültiger Personalausweis mit Foto (CH-Bürger/-innen: Identitätskarte/Pass; für Ausländer/-innen: Pass) ist obligatorisch. Der Ausweis muss für die Dauer des Besuches am Portal abgegeben werden. Besuchende, die sich nicht ausweisen können, werden nicht zugelassen.

Einlasskontrolle
Es erfolgt am Portal eine Eingangskontrolle mit dem Metalldetektor. Metallische Gegenstände (Uhren, Schlüssel, Mobiltelefon, etc.) müssen vor der Kontrolle im Schliessfach deponiert werden. Personen mit metallischen Implantaten müssen einen Implantat-Ausweis vorweisen.

Mitbringen von Waren und Bargeld
Einen Laptop, Datenträger (USB- Stick, CD, DVD etc.), ein mobiler Drucker, Akten, Schreibunterlagen sowie Münzgeld im Wert von 20 Franken für die Benutzung der Getränkeautomaten können zum Sachbesuch mitgenommen werden. Sämtliches Material wird geröntgt und ist dazu am Portal vorzulegen.

Entgegennahme und Abgabe von Waren und Bargeld
Es werden keine Waren oder Bargeld etc. entgegengenommen. Die Abgabe von Waren oder Bargeld etc. an die Gefangenen ist nicht gestattet.

Anreise mit dem öffentlichen Verkehr
Die Justizvollzugsanstalt Bostadel ist mit dem öffentlichen Verkehr nur bis Menzingen-Kreuzegg mit der ZVB-Buslinie 602 ab Bahnhof Zug erreichbar. Beispielsweise kann die Firma „Taxi Keiser“ mit frühzeitiger Vorbestellung für den Transfer auf eigene Kosten bestellt werden (+41 41 740 11 11).

Weitere Informationen

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