Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen.

Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Anschrift
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
14:00 - 17:00

Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Öffnungszeiten

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

Telefonnummer
+41 41 594 59 10